Die von der Spitze der Stadtverwaltung Radolfzell veranlasste und von den Technischen Betrieben durchgeführte Abholzung auf geschützten Flächen im Markelfinger Winkel zur Schaffung einer Sichtschneise wird rechtlich aufgearbeitet. Die Stadt habe beim Landratsamt Konstanz eine Selbstanzeige eingereicht. Dies berichtet Stadtrat Siegfried Lehmann auf Anfrage. Das Landratsamt hat den Eingang der Selbstanzeige bestätig. FGL-Stadtrat Lehmann hat zuvor in zwei Schreiben an Oberbürgermeister Martin Staab nachgehakt, ob die Stadt wegen den widerrechtlichen Abholzungen in einem Biotop und auf Naturschutzflächen bei der Kläranlage wie im Juni beschlossen eine Selbstanzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht habe.

Das könnte Sie auch interessieren

In der Sitzung des Ausschusses Planung, Umwelt und Technik seien die Stadträte in einem nichtöffentlichen Umlauf über den Vorgang informiert worden. „Das verstehe ich nicht, der Beschluss und meine Anfrage waren öffentlich“, kritisiert Lehmann die Vorgehensweise. Die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Information. Im Umlauf sei eine Kopie des Anwaltsschreibens an das Landratsamt Konstanz den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben worden. Lehmann findet den Vorgang in mehrerlei Hinsicht befremdlich: „Ich verstehe nicht, warum man für eine Selbstanzeige eine Stuttgarter Anwaltskanzlei beauftragt.“ Das würde nur unnötig Kosten verursachen.

Lehmann: „Die Verwaltung und der OB können sich da nicht rausreden.“

Auch die im Schreiben benutzte Formulierung einer „irrtümlich durchgeführten Rodung“ (Lehmann) stößt dem Stadtrat auf: „Das Schlagen der Schneise war ja nicht irrtümlich geschehen.“ Im Rathaus habe man sehr genau gewusst, dass in diesen geschützten Bereichen eine Abholzung nur in Abstimmung mit dem Landratsamt gemacht werden dürfte. „Die Verwaltung und der OB können sich da nicht herausreden.“ Lehmann rechnet nun mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren: „Ich erwarte, dass das Landratsamt genau so gegen die Stadt vorgeht wie bei einem ganz normalen Bürger.“ Verstöße gegen das Naturschutzgesetz sind mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bedroht.