Gerald Jarausch

Ein 53-jähriger Mann, der in einem Radolfzeller Saunabetrieb als Masseur tätig war, wurde vor dem Amtsgericht Radolfzell der sexuellen Belästigung zweier Frauen schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte in zwei unabhängig voneinander stattfindenden Behandlungen die Frauen mehrfach sowohl an den Schamlippen als auch an der Brust berührt hat.

In der Verhandlung schilderten die Geschädigten die Vorgänge in ihren Einzelheiten und ließen keinen Zweifel an der Richtigkeit ihrer Aussagen aufkommen. In beiden Fällen handelte es sich um eine Ganzkörpermassage. Wie sich vor Gericht herausstellte, hatten beide Kundinnen keine Erfahrung mit einer derartigen Behandlung, was zu verständlichen Verunsicherungen bei dem Vorgang führte. Denn beide Frauen schilderten ihre Verunsicherung darüber, was bei einer derartigen Körpermassage üblich ist und ab welchem Moment der Masseur zu weit geht.

Diese Grenze überschritt der Angeklagte im Laufe der 50-minütigen Behandlung dann aber doch mehrmals eindeutig. So berichteten die jeweils 32 Jahre alten Frauen, dass der Masseur sie Anfang 2018 und Ende 2019 gezielt im Schambereich berührte. Auch nachdem er mehrmals aufgefordert wurde, dies zu unterlassen, habe er die Berührungen fortgeführt. Im Anschluss habe er seine Verfehlungen damit wiedergutzumachen versucht, indem er Freikarten für die Sauna aushändigte.

Erlebnisse wirken bei den Belästigten lange nach

Seiner Bitte, den Vorfall für sich zu behalten, kamen die Geschädigten nicht nach. Eine der beiden Frauen meldete den Vorfall umgehend in dem Betrieb, die andere benötigte einige Stunden, um die sexuelle Belästigung bei der Polizei zu melden.

Wie lange solche Erlebnisse bei den Betroffenen nachwirken, wurde ebenfalls in der Verhandlung deutlich. Eine der beiden Frauen berichtete, dass es ihr noch Monate nach der Massage in Radolfzell nicht möglich war, alleine mit fremden Männern in einem Raum zu sein. „Das beschäftigt mich noch heute, das lässt keine Frau kalt“, sagte die belästigte Frau in der Verhandlung.

Angeklagter will den Frauen eine Mitschuld geben

Der Versuch des Angeklagten, die Geschädigten als Lügnerinnen und Mitverantwortliche für sein Tun darzustellen, scheiterte angesichts der eindrücklichen Schilderungen der Frauen. So wollte er unter anderem ein lustvolles Stöhnen seiner Patientinnen gehört haben. Außerdem sollen sich die Frauen entgegen der üblichen Regeln komplett ausgezogen haben und seiner Bitte, einen Bikini zu tragen, nicht nachgekommen sein. Seiner Aussage (“So etwas würde ich nie tun“) schenkte die Radolfzeller Amtsrichterin keinen Glauben.

Ein dritter Anklagepunkt wurde indes eingestellt. Dabei entpuppte sich eine angezeigte Körperverletzung als eine private Fehde zwischen dem Mann und einer Bekannten. Zwischenzeitlich versuchte der Angeklagte sogar noch beide Anklagepunkte miteinander in Verbindung zu bringen. Er stellte in der Verhandlung die Vermutung auf, dass seine damaligen Kundinnen von der Bekannten auf ihn angesetzt worden seien, um ihm beruflich und gesellschaftlich zu schaden.

Saunabetrieb hat den Beschuldigten entlassen

Den beruflichen Schaden hat der Masseur mittlerweile längst. Er wurde aus dem Saunabetrieb entlassen und muss aktuell als Freiberufler auch noch die Folgen von Corona überstehen. Zu diesen finanziellen Belastungen kommt jetzt noch die Strafe von 1500 Euro plus die Kosten des Verfahrens.