Beim Spaziergang durch den Wald bemerken Passanten Rauch und Flammen. Rund 200 Meter vom Waldparkplatz Waldsiedlung entfernt, in Richtung Adelheiden, brennt am Donnerstag, 1. Mai, ein Holzhaufen. Die Spaziergänger verständigen die Feuerwehr, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Daraufhin wird die Freiwillige Feuerwehr Reichenau um 13.43 Uhr zum Brandeinsatz alarmiert.
Als die Kräfte vor Ort eintreffen, stellen sie fest, dass der große Holzstapel bereits in Vollbrand steht. Das Problem: In der Nähe gibt es keine Wasserversorgung, um das Löschen in Angriff zu nehmen. Angesichts dessen wird das Alarmstichwort von Kleinbrand auf Großbrand erhöht und die Feuerwehr Konstanz zur Unterstützung vor Ort nachgefordert.
Während die Feuerwehr Reichenau bereits mit 37 Einsatzkräften und zwei Löschfahrzeugen am Brandort ist, kommen aus Konstanz 18 weitere Helfer mit vier weiteren Fahrzeugen nach. Gemeinsam richten die Feuerwehrleute unter Leitung von Kommandant Alexander Peters rasch einen Pendelverkehr ein, um Wasser in den Wald zu transportieren.
Nur so kann ein Übergreifen der Flammen auf das umliegende Gehölz und damit Schlimmeres verhindert werden, denn der Waldbrandgefahrenindex weist für diesen Bereich die vierte von fünf Stufen – also hohe Gefahr – aus. „Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, werden im weiteren Umkreis der Einsatzstelle Holz und Gebüsch großzügig gewässert“, heißt es in der Pressemitteilung.
Zudem wird der Förster zum Brandort hinzugerufen. Er unterstützt in Absprache mit dem Einsatzleiter die Löscharbeiten, indem er mithilfe eines Traktors den Holzhaufen auseinanderzieht. So kann der brennende Holzstapel effektiver abgelöscht werden. Um kurz vor 17 Uhr heißt es schließlich: Einsatzende!

Für die Konstanzer Kriminalpolizei geht die Arbeit an diesem Fall jedoch weiter. Die Beamten haben Ermittlungen aufgenommen, wie das Polizeipräsidium am Tag nach dem Feuer gegenüber dem SÜDKURIER am Telefon bestätigt. Zunächst stehe die genaue Ursache nicht fest, heißt es vonseiten der Pressestelle, es könne jedoch eine vorsätzliche Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden.