Die letzte Erhöhung der Jahresleihgebühr der Gemeindebücherei Rielasingen-Worblingen liegt drei Jahre zurück. Sie wurde ab Januar 2022 für Erwachsene von 10 auf 15 Euro erhöht. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen keine Gebühr. Die Gemeinde schlug nun vor, die Gebühr ab Januar 2026 von 15 auf 20 Euro zu erhöhen. Das führte im Gemeinderat zu Diskussionen.

Zunächst gab die Leiterin der Bücherei, Sabine Baum, einen Überblick über die Statistik für 2024. Die Bücherei hatte im vergangenen Jahr 342 erwachsene Leserinnen und Leser und 460 Kinder und Jugendliche. Die Bücherei bietet 7848 Printmedien zum Ausleihen an und hatte im vergangenen Jahr rund 23.400 Entleihungen.

Im Vergleich mit den Gebühren der Gemeinden im Umland liegt die Bücherei mit 15 Euro etwa im Mittelfeld: Gottmadingen verlangt 20 Euro Jahresgebühr, Engen 10 Euro, Singen hat kürzlich von 15 auf 17 Euro erhöht, berichtete Sabine Baum. Eine Erhöhung der Gebühr in Rielasingen-Worblingen würde für die Gemeinde Mehreinnahmen von 1700 Euro im Jahr bringen.

Die Erhöhung bringt für die Nutzer aber keinen Mehrwert. „Wir bieten deshalb nicht mehr an“, erklärte die Büchereileiterin und stellte die Frage, ob man mit einer Erhöhung der Jahresgebühr die Leser nicht eher abschrecken würde und damit das Gegenteil von dem erreiche, was man wolle.

Dem stimmte die überwiegende Mehrheit der Gemeinderäte zu: Die doch recht geringen Mehreinnahmen würden eine Erhöhung nicht rechtfertigen. „Wir wollen die Leute ja zum Lesen bringen“, erklärte CDU-Gemeinderat Rudolf Caserotto, der in der jüngsten Sitzung den Bürgermeister vertrat. Meike Gmeinwieser (SPD) stimmte ihm zu: „Es geht darum, mehr Leser zu gewinnen, deshalb bin ich dafür, dass man es lässt wie es ist.“ Sie schlug aber vor zu prüfen, ob eine Ausleihe in Verbindung mit der Gästekarte für Touristen, die die Gemeinde besuchen, möglich wäre. In Engen sei die Ausleihe für Inhaber der Gästekarte kostenlos. Der Vorschlag der Verwaltung, die Gebühr von 15 auf 20 Euro zu erhöhen, wurde vom Gemeinderat fast einstimmig, mit einer Enthaltung abgelehnt.