Eine Gemeinde muss dafür sorgen, dass die Infrastruktur wie zum Beispiel die Wasserversorgung funktioniert. Wenn nicht, muss sie sie instandsetzen. Dieser Grundannahme folgte Bürgermeister Ralf Baumert als er 2022 per Eilentscheid entschied, die Wasserhauptleitung in der Straße „Am Rebberg“ erneuern zu lassen, weil diese alt und marode war. Damit kamen auf die 14 Eigentümer an der Straße auf einmal hohe Kosten für neue Hausanschlüsse zu.

Die Hausanschlüsse kosten, wie eine Nachfrage von Gemeinderat Alexander Schlenker ergab, zusammen rund 70.000 Euro, was für jeden Eigentümer rund 5.000 Euro an Kosten bedeutet. Die wollte die Gemeinde mit einem finanziellen Ausgleich von je 1.500 Euro für jeden Eigentümer abfedern. Mittlerweile ist die neue Leitung, gebaut und jetzt stellte sich heraus: Den Zuschuss darf die Gemeinde nicht zahlen.

Über 100 Jahre Leitung aus Grauguss

Der ehemalige Bauamtsleiter Bernd Caldart, der ausnahmsweise in der jüngsten Gemeinderatssitzung war, weil er den Sachverhalt kannte, informierte über die damaligen Gegebenheiten: An der über 100 Jahre alten Leitung aus Grauguss, die die Häuser mit Trinkwasser versorgt, sei es erneut zu einem Rohrbruch gekommen. Das sei in der Vergangenheit schon öfter vorgekommen, weil die Leitung stark verrostet war.

Der Naturlehrpfad Richtung Rosenegg, hier führte am Hang hinter der Grundstücken die alte Wasserleitung entlang.
Der Naturlehrpfad Richtung Rosenegg, hier führte am Hang hinter der Grundstücken die alte Wasserleitung entlang. | Bild: Weiß, Jacqueline

Die Leitung verlief nicht in der Straße, sondern wurde vom Hochbehälter kommend hinter den Häusern im Treppenweg beziehungsweise dem Naturlehrpfad vom Rosenegg verlegt. Diese Lage in einem Hang, der in Bewegung ist, hätte die Stabilität gefährdet, was wiederum die Versorgung der Anwohner mit Trinkwasser gefährdet hätte. Die Gemeinde beschloss deshalb, eine neue Leitung in der Straße Am Rebberg zu verlegen. „Es war eine Sofortmaßnahme nach mehreren Rohrbrüchen“, erklärte Caldart. Sie sei direkt im Anschluss an die Tiefbauarbeiten in der Oberdorfstraße erfolgt.

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Die Verlegung der neuen Hausanschlüsse würde die Grundstückseigentümer teuer werden, weil sie hauptsächlich über befestigte Zufahrtsflächen führte und Mauern zu durchqueren wären, was zu Material- und Stundenaufwand kostet. Deshalb hatte der Gemeinderat einen Ausgleich des Nachteils in Höhe von 1.500 Euro für jeden Eigentümer beschlossen.

Gemeinde zieht Anwaltsbüro hinzu

Die Eigentümer hatten inzwischen eine Interessengemeinschaft gegründet, die Forderungen stellte. Die Verwaltung bat daraufhin den Gemeindetag um eine rechtliche Einschätzung, der wiederum riet, ein Anwaltsbüro einzuschalten. Es sollte prüfen, inwieweit die Gemeinde durchsetzen kann, dass die Eigentümer die Kosten für die Hausanschlüsse übernehmen.

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Am Ende stellte sich heraus, dass die Gemeinde keinen solchen „Nachteilsausgleich“ gewähren darf. Eine Erneuerung der über 100 Jahre alten Wasserleitung sei aus wirtschaftlichen Gründen und um die Versorgungssicherheit zu gewähren nicht möglich und die Erneuerung notwendig gewesen. Deshalb dürfe die Gemeinde keinen Nachteilsausgleich zahlen und der Beschluss sei aufzuheben. Die Verwaltung muss Kosten für Hausanschlüsse festsetzen und bei den Eigentümern erheben, heißt es in der Vorlage.

Das sei im Sinne der Gleichbehandlung richtig, erklärten mehrere Gemeinderäte, die im Grunde den Eigentümern gern entgegengekommen wären. „Laut Satzung wird die Wasserleitung auf Kosten der Gemeinde gebaut und die Hausanschlüsse auf Kosten der Eigentümer“, erklärte Erwin Gräble die Rechtslage. Ansonsten würde man einen Präzedenzfall schaffen und andere Eigentümer, die neue Anschlüsse bekommen müssen, könnten sich darauf berufen. Wenn ein Eigentümer gegen den Bescheid klagen wolle, müsse dies dann in einem Musterverfahren geklärt werden.