In Singen hat es eine Panne bei den Briefwahlunterlagen für die Gemeinderatswahl am 9. Juni gegeben. Wie das Wahlamt der Stadt Singen in einer Pressemitteilung informiert, sind beantragte Briefwahlunterlagen von der Deutschen Post als unzustellbar an das Wahlamt zurückgeschickt worden. „Bislang betrifft dies etwa 30 Briefsendungen“, teilt das Wahlamt mit. Ein Grund könne beispielsweise sein, dass der Briefkasten nicht ausreichend genug beschriftet sei.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahl muss vorab bis Donnerstag, 6. Juni, bei der Stadt Singen beantragt werden. Dies ist entweder über den Online-Antrag der Stadt möglich oder persönlich im Wahlamt des Rathauses Zimmer 115 (Bürgernebensaal West). Ein Briefwahl-Antrag kann auch per Post mit ausgefüllter Rückseite der Wahlbenachrichtigung erfolgen, dabei ist eine Bearbeitungszeit von mindestens drei Werktagen zu beachten. Außerdem kann per formloser E-Mail an wahlen@singen.de mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und der Wohnanschrift die Briefwahl beantragt werden.

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Nach einer Woche reagieren

Das Wahlamt bittet die Briefwähler, die eine Woche nach der Antragsstellung noch keine Unterlagen erhalten haben, im Wahlbüro nachzufragen, ob die Unterlagen aufgrund nicht möglicher Zustellung wieder beim Wahlamt eingegangen seien.

Dieses ist telefonisch unter 07731 85777 und 07731 85778 zu den Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, mittwochs 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr sowie am Freitag 8 bis 12 Uhr) zu erreichen. Zu diesen Zeiten ist auch die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlbüro (Zimmer 115) möglich. Wer möchte, kann hier auch die Briefwahlunterlagen direkt persönlich ausfüllen und abgeben.

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Zudem weist das Wahlamt in der Mitteilung daraufhin, dass der Vorabversand der Stimmzettel an alle Wahlberechtigten für die Kommunalwahl nicht mit den Briefwahlunterlagen zu verwechseln sei. Diese müssten extra beantragt werden. „Vielmehr bietet der Vorabversand der Stimmzettel allen Wählern die Möglichkeit, in Ruhe zu Hause den Stimmzettel auszufüllen“, so das Wahlamt.

Aufgrund des vielschichtigen Wahlsystems mit der Möglichkeit zu Kumulieren und Panaschieren werde dies angeraten – auch um lange Wartezeiten bei der Stimmabgabe im Wahllokal zu vermeiden. „Die bereits ausgefüllten Stimmzettel können dann am Wahlsonntag, 9. Juni, mit ins zugewiesene Wahllokal gebracht werden. Dort erhalten alle Wähler dann einen Stimmzettelumschlag für ihre Stimmabgabe“, heißt es dazu weiter.