Die im Herbst 2022 eingeführten Energiepreisbremsen brachten den Bürgern eine Entlastung im Geldbeutel, nachdem die Energiekosten seit Beginn des Ukraine-Kriegs deutlich gestiegen waren. Diese Hilfen sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Nutzer von Fernwärme könnten jetzt mehr zahlen, weil die Verträge langfristig abgeschlossen werden. Wie da der Stand ist, erklärt die Thüga Energie, die in der Singener Nordstadt und in Rielasingen-Worblingen rund 150 Haushalte mit Wärmeanschlüssen versorgt.
Preisbremse weg, Mehrwertsteuer kommt
Der gesetzlich gedeckelte Preis für Fernwärme betrug bis zum Auslaufen der Energiepreisbremsen 9,5 Cent je Kilowattstunde, so Pressesprecher Jens Bergfeld. „Dieser niedrigere Preis galt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.“ Der übrige Verbrauch wird mit dem vereinbarten Preis des aktuellen Tarifs abgerechnet. Die Entlastung orientiere sich auch am persönlichen Verbrauch und werde in der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet, erklärt er. Der jährliche Grundpreis ist unabhängig vom Verbrauch und verändere sich durch die Preisbremsen nicht.
2024 ist die Preisgestaltung laut Bergfeld geprägt vom Wegfall der Energiepreisbremse, der voraussichtlichen Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent, der Inflation und einem günstigeren Beschaffungspreis. „Demzufolge sinkt der Arbeitspreis in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr leicht um 0,83 Cent je Kilowattstunde auf 28,79 Cent je Kilowattstunde im Tarif ‚Thüga Classic Wärme‘.“ Dieser Preis basiere auf der bisherigen Beschaffungssystematik, die durch die Energiekrise infolge des Ausbruchs des Ukraine-Kriegs ungewöhnliche Spitzen enthalte. „Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben wir uns dazu entschieden, den Beschaffungszeitraum für die im Blockheizkraftwerk eingesetzten Gasmengen zu ändern, um unseren Kunden günstigere Wärmepreise anbieten zu können.“
Durch die Änderung des Beschaffungszeitraums könne die Thüga die Arbeitspreisformel für die Kunden kostenmindernd anpassen, wie Bergfeld erklärt. „Die Preise für das Wärmenetz Singen Nordstadt und Rielasingen-Worblingen liegen damit bei einem Wärme-Arbeitspreis von 19,69 Cent je Kilowattstunde.“ Das heißt: Wenn also ein Haushalt bisher mit Energiepreisbremse 778 Euro im Jahr für eine Wohnung mit 70 Quadratmeter bezahlt hat, wären das bei 19,69 Cent je Kilowattstunde künftig 1613 Euro. Denn ein durchschnittlicher Jahresverbrauch liegt laut Heizspiegel für diese Fläche bei 8190 Kilowattstunden. Der Grundpreis steige leicht um knapp 1 Euro auf 44,98 Euro pro Jahr.
Für 2023 sollte es zu keinen Nachzahlungen kommen, so Jens Bergfeld: „Wir erstellen für jeden Kunden einen verbrauchsorientierten Abschlagsplan. Darin wurde im vergangenen Jahr die Preisbremse berücksichtigt. Und in diesem Jahr werden die Abschläge automatisch angepasst. Diese werden aber tatsächlich höher sein als mit Preisbremse“, so der Pressesprecher. Kunden können bei Bedarf den Abschlagsplan für dieses Jahr online selbst anpassen oder über das Singener Kundenzentrum.
Bearbeitungsstau macht sich noch bemerkbar
Dazu hat Jens Bergfeld gute Nachrichten parat: Nachdem das Kundenzentrum ab Dezember die Öffnungszeiten wegen eines hohen Bearbeitungsrückstandes reduzieren musste, sollen bald wieder die gewohnten Zeiten gelten. „Ab 2. Mai werden wir zu unseren regulären Öffnungszeiten zurückkehren, mit Ausnahme des Mittwochnachmittags, der dauerhaft zugunsten des langen Dienstags bis 18 Uhr geschlossen bleibt.“
Der Bearbeitungsstand durch komplexere Fragen seitens der Kunden habe zwar spürbar abgenommen, sei aber immer noch zu hoch. Auch der Fachkräftemangel wirke sich aus. In Singen konnten aber neue Mitarbeiter eingestellt werden, die laut Pressesprecher aktuell eingearbeitet werden.

Die Anfragen seien etwa zu den Energiepreisbremsen und deren Berücksichtigung in der Jahresverbrauchsabrechnung, Fragen zur Preissenkung für Strom- und Gaskunden in der Grundversorgung sowie Rückfragen zu den umfangreichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzlich gebe es weiterhin eine Vielzahl von Umzugsmeldungen, Abschlagsänderungen und Anfragen zu Tarifwechseln.
Und: Immer mehr Kunden lassen sich zu den Themen eigene Photovoltaik-Anlage oder zu den Regelungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes beraten, betont Bergfeld.