Viele Besitzer von Äckern, Streuobstwiesen oder Waldstückchen haben zuletzt Post vom Finanzamt bekommen. Darin geht es um die Grundsteuer. Denn nicht nur Häuslebauer und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuerdaten dem Amt melden, sondern auch alle, die über landwirtschaftliche Flächen verfügen.
Wie Solveig Elze, Leiterin des Finanzamts Singen, nun mitteilt, seien die Arbeiten an der Grundsteuerreform von Seiten des Finanzamts Singen sehr weit fortgeschritten. Aktuell bearbeite man die Fälle des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Da hierfür noch nicht alle Steuererklärungen vorlägen, starte demnächst ein maschineller Erinnerungslauf an die betreffenden Bürgerinnen und Bürger, so Elze weiter. Das Finanzamt Singen ist für zahlreiche Gemeinden im Kreis Konstanz zuständig, von Aach über Eigeltingen und Öhningen bis Volkertshausen.
Was die Post vom Finanzamt bedeutet
Was dies bedeutet: Laut dem Finanzamt Singen würden Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A), die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hätten, ab Mitte Juni 2024 ein Erinnerungsschreiben von ihrem Finanzamt zugesandt bekommen. „Zur Land- und Forstwirtschaft zählen auch Streuobstwiesen, einzelne verpachtete land- und forstwirtschaftliche Flächen – etwa Wiesen- und Ackerflurstücke – sowie Kleingarten- und Dauerkleingartenland im Sinne des Bundeskleingartengesetzes“, teilt das Finanzamt mit.
Der Inhalt des Schreibens ist für Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen wichtig. Denn darin werde laut Finanzamt erneut ein Abgabetermin genannt, damit ende die Kulanzzeit. „Liegt die Erklärung auch nach dem endgültigen Abgabetermin noch nicht vor, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Zudem liegt es im Ermessen des zuständigen Finanzamts, einen Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn eine Erklärung verspätet oder gar nicht abgegeben wird“, kündigt das Finanzamt an.
Wer eine Schätzungsankündigung erhalte, seine Erklärung unter dem in der Schätzungsankündigung genannten Aktenzeichen aber bereits abgegeben habe, könne das Schreiben ignorieren. Bei Fragen ist das Finanzamt am einfachsten über das Kontaktformular unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontaktformular zu erreichen. Das Anliegen werde dann so schnell wie möglich bearbeitet.
Alle notwendigen Daten für die Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Bürger unter www.grundsteuer-bw.de.