Die Geschäftsbetreiber der Hegauer Einkaufsmetropole Singen müssen sich immer wieder umorientieren. Das machen wechselnde Corona-Verordnungen erforderlich. Dennoch will der Handel Bürden bewältigen, die auch einen erheblichen Mehraufwand bei den Kontrollen nach sich ziehen. „Es geht nicht darum, über die derzeitige Situation zu klagen. Wir müssen uns aber schon mächtig strecken. Alleine für die Kontrolle der geltenden 2G-Regel, die eine Vollzeit-Arbeitskraft ausführt“, sagt Otto Schweizer. Der Inhaber eines Sportgeschäftes mit langer Tradition bemüht sich, nicht alles schlecht zu reden, stellt aber auch fest: „Die Verordnungen finden wir nicht gerecht, ohne anderen Branchen etwas zu missgönnen. Es ist aber schwer verständlich, dass bestimmte Fachmärkte oder Geschäftsgattungen für alle Personen zugänglich sind, auch für Nichtgeimpfte ohne Testnachweis. Und denen bleiben Geschäfte des sogenannten nicht systemrelevanten Einzelhandels, zu denen meines gehört, verwehrt“, zeigt Schweizer auf.

Testpflicht sorgt für Frust

Verschärft werde die Situation dadurch, dass Schüler während den Ferien zusätzlich einen negativen Antigentest vorlegen müssten, wenn sie Zutritt zu den Geschäften erhalten wollen. Normalerweise entfalle dies, weil sie in den Schulen regelmäßig getestet werden. „Gerade in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr kommen viele Familien mit Kindern in die Geschäfte, weil sie Zeit haben, Gutscheine einlösen oder Geschenke umtauschen wollen. Viele sind verwundert und verärgert darüber, dass sie ohne Test-Zertifikate für die Kinder keinen Zugang bekommen“, sagt Schweizer. Das sorge für Frust. Er würde sich einheitliche Regelungen wünschen statt eines ständig vorherrschenden Flickenteppichs.

Die Singener Innenstadt ist in dieser Ferienzeit nicht so belebt wie vor der Corona-Pandemie. Dies sorgt auch für erhebliche Umsatzverluste.
Die Singener Innenstadt ist in dieser Ferienzeit nicht so belebt wie vor der Corona-Pandemie. Dies sorgt auch für erhebliche Umsatzverluste. | Bild: Arndt, Isabelle

Die Behörden haben verstärkte Kontrollen angekündigt. Dabei sehe ich mich sich selbst mitunter gezwungen, wie im Fall der Schülertests, über die Internetseite des baden-württembergischen Sozialministeriums wechselnde Details von Verordnungen zu erfahren.“

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Was Schweizer auch missfällt: „Für stichprobenartige 3G-Überprüfungen in Bahn und Bussen stellt der Staat zusätzlichen Kontrolleuren sechs Millionen Euro zur Verfügung. Die Geschäfte müssen auf eigene Kosten ständig kontrollieren“, so Schweizer.

Viele verunsicherte Schweizer Kunden bleiben aus

Alles aber noch weitaus besser als eine Komplett-Schließung wie während des Lockdowns im vergangenen Jahr vor und nach Weihnachten. Darüber sind sich Schweizer und der Vorsitzende des Singener Einzelhandelsverbandes, Hans Wöhrle, einig. „So können wir melden, dass die Geschäfte den Umsatz gegenüber dem Vorjahr um ein Vielfaches gesteigert haben“, gibt sich Wöhrle ironisch. Wohlwissend: Vor Corona blühten die Geschäfte in diesem Zeitraum, der den wichtigsten Anteil am Jahresumsatz ausmacht.

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„Diesmal verzeichnen die Läden spürbare Einbußen. Es ist einfach in der Stadt auch weniger los. Die Corona-Pandemie zeigt Wirkung. Viele Leute sind auch ängstlich oder verunsichert“, sagt Wöhrle. Das treffe vor allem auf ausbleibende Schweizer Kunden zu. „Viele wissen nicht, was wechselnde Verordnungen aktuell für den Besuch der Geschäfte oder Gastronomie bedeuten“, sagt er.

Einzelhandel bleibt optimistisch

„Der Einzelhandel in der Stadt bleibt aber positiv gestimmt. Er bietet in Singen ein vielfältiges Sortiment. Durch umfangreiche Schutzmaßnahmen können alle sicher und entspannt einkaufen“, sagt der Handelsverbandschef. Die 2G-Regel sorge zwar für Einschränkungen. Er hoffe aber, dass dies viele ungeimpfte Menschen zum Umdenken bewege. Für die Geschäftsinhaber und Angestellten sei es erfreulich, dass sie im Gegensatz zum Vorjahr wieder die Kunden bedienen dürfen und damit Umsatz erwirtschaften können. Wenn dieser auch etwas gedämpft ausfalle, so Wöhrle.

Diese Regelungen gelten aktuell

  • Der Einzelhandel: Für den Einzelhandel gilt überwiegend die 2G-Pflicht. Es dürfen daher nur Personen in die Geschäfte, die vollständig geimpft oder genesen sind. Ausnahmen gibt es für alle Lebensmittelgeschäfte und bestimmte Sparten von Einzelhandel, wie Baumärkte, Drogerien oder Buchläden.
  • Veranstaltungen und Gaststätten: In der derzeit gültigen Alarmstufe II gilt in vielen Bereichen 2G plus. Das heißt, der Zugang und die Teilnahme sind dann nur noch geimpften und genesenen Personen mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test erlaubt. Dies gilt für viele öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen sowie Gaststätten. Im Detail ist die Reglung vor wenigen Tagen nochmals geändert worden. Dabei geht es um eine Verkürzung der zeitlichen Dauer, wie lange die vollständige Impfung, Auffrischung oder Genesung zurückliegt. Von der Testpflicht ausgenommen sind dann nur noch: Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten (zuvor sechs Monate) ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Genesene, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt. Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben. Menschen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.