Das Gerichtsurteil gegen André Rehm hat nun auch politische Folgen für den 30-jährigen Singener: Denn nach seiner Verurteilung vor dem Konstanzer Landgericht zu elf Monaten Haft ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und Bedrohung zieht die Alternative für Deutschland (AfD) – für die Rehm kommunalpolitisch aktiv war – Konsequenzen. Wie Steffen Jahnke, Sprecher der AfD im Kreis Konstanz, schriftlich auf SÜDKURIER-Nachfrage am späten Freitagabend mitteilt, sehe die Gruppierung nach dem Urteil keine Grundlage mehr für eine politische Zusammenarbeit. Was er damit nicht formuliert, aber meint: Die AfD wirft Rehm aus den eigenen Reihen.

AfD fordert Konsequenzen von Rehm

Jahnke begründet in der Stellungnahme des Vorstandes des Kreisverbandes zu den Gründen: „Angesichts des Strafmaßes, der bestehenden Vorstrafen sowie der Tatsache, dass weitere Ermittlungsverfahren gegen André Rehm anhängig sind, sieht der AfD-Kreisvorstand Konstanz keine Grundlage mehr für eine weitere politische Verantwortung oder eine Mitgliedschaft von André Rehm in unserer Partei.“ Daher fordere der Kreisverband Rehm auf, unverzüglich alle seine Parteiämter niederzulegen und aus der Partei auszutreten. „Ein Verbleib in der Partei wäre angesichts der Schwere der Verurteilung und der damit verbundenen massiven Schädigung des Ansehens unseres Kreisverbandes und der Gesamtpartei nicht tragbar“, teilt die AfD weiter mit.

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Die AfD formuliere diese Erklärung zwar mit großem Bedauern, aber: „Gleichzeitig sehen wir es als unsere Pflicht an, klare Konsequenzen zu ziehen. Die Alternative für Deutschland steht für eine Politik der Rechtsstaatlichkeit und der persönlichen Verantwortung.“ Straftaten wie die im nun rechtskräftig festgestellten Urteil seien laut AfD-Kreisverband mit den Grundsätzen und dem Selbstverständnis der AfD unvereinbar.

Verpflichtung von Rehm wird verschoben

André Rehm kandidierte im Juni 2024 bei der Kommunalwahl auf der Liste der AfD in Singen. Er hatte zwar bei der Kommunalwahl 8489 Stimmen bekommen – für einen Sitz im Rat hat es nicht gereicht. Er landete auf Platz vier, der AfD standen nach dem Wahlergebnis aber nur drei Sitze zu. Nun sollte er für Thomas Frischmuth, der sein politisches Amt in Singen nach seinem Wegzug niederlegen musste, in den Gemeinderat nachrücken. Eigentlich hätte Rehm schon am Dienstag, 3. Juni, für den Singener Gemeinderat vereidigt werden sollen. Allerdings wurde die Verpflichtung verschoben. Die Stadt Singen und Rehm wollten laut einer Pressemitteilung warten, „bis das Landgericht Konstanz das letztlich rechtskräftige Strafmaß im aktuellen Berufungsverfahren gegen ihn festgelegt hat“. Rehm habe freiwillig der Verschiebung zugestimmt, so die Stadt.

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Zuvor hatte eine investigative SÜDKURIER-Recherche herausgefunden, dass Rehm sich bereits während der Kommunalwahl 2024 wegen mehrerer Straftaten verantworten musste. Am Freitag verurteilte ihn das Landgericht in Konstanz in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten ohne Bewährung. Damit folgte das Landgericht dem Urteil des Singener Amtsgerichts zum größten Teil. Dieses hatte Rehm in erster Instanz im März 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung, Betrug und leichter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Die einfache Körperverletzung wurde allerdings eingestellt.

Würgemale am Hals und eine Waffe am Kopf

Vor dem Landgericht wurden zwei Fälle verhandelt, in denen André Rehm als Täter beschuldigt wurde. Der erste Vorfall soll sich in der Nacht vom 26. auf den 27. Juni 2023 in der Singener Südstadt ereignet haben. Dabei soll Rehm der Staatsanwaltschaft zufolge zusammen mit einem weiteren Mann einen jungen Mann erst abgepasst, anschließend bedrängt und dann gewürgt haben. Der zweite Vorfall soll sich am 7. Februar 2024 in Radolfzell beim Hemdglonkerumzug zugetragen haben. Laut einer Zeugin soll es dort im Stadtgarten zu einer Auseinandersetzung zwischen Rehm und einer Gruppe von Jugendlichen gekommen sein. Dabei habe Rehm laut der Zeugin eine Pistole – mutmaßlich zur Tierabwehr – gezogen und sie ihrem Freund an den Kopf gehalten. Das Landgericht hatte an der Schuld Rehms in beiden Fällen keine Zweifel.