Der Weg zur Erweiterung des Gewerbegebiets Himmelreich im Stockacher Ortsteil Hindelwangen ist lang. Doch nun biegt das Projekt so langsam auf die Zielgeraden ein. In seiner jüngsten Sitzung stimmte der Gemeinderat einstimmig dem überarbeiteten Entwurf zu. Es gab bereits eine öffentliche Ausschreibung zur Erschließung des Baugebiets und zur Resterschließung der Straße „Im Sägenloh“, bei der noch der Feinbelag fehlt. Stadtbaumeister Lars Heinzl hofft, dass die Arbeiten bald nach Ostern losgehen, damit alles zum Jahresende soweit fertig ist. Dann könnten interessierte Unternehmen starten.
Heinzl erklärte im Vorfeld der Sitzung zudem, was bei dem Projekt bisher geschehen ist und wie der aktuelle Stand ist. Alles begann Ende 2021 mit einem Zielabweichungsverfahren, um überhaupt Gewerbefläche entwickeln zu können. Der Antrag ging im April 2022 beim Regierungspräsidium Freiburg ein. Mitte August 2022 wurde das Verfahren genehmigt.

Daraufhin musste der Flächennutzungsplan geändert werden, weil ein regionaler Grünzug durch das angedachte Gebiet verlief. Diese Fläche wurde gegen die Naturfläche Heiligenbrunn in Wahlwies getauscht.
Änderung der Vorschriften Ende 2024
Nach dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Himmelreich IV“ Anfang Dezember 2022 wurde sieben Monate später dem Vorentwurf zum Bebauungsplan zugestimmt. Es folgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit. Nach weiteren sieben Monaten wurden Ende Februar 2024 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt.
Die formale Beteiligung der Öffentlichkeit und der 31 Träger öffentlicher Belange fand über den Sommer statt, die Abwägung geschah Ende November 2024. Weil die Vorschriften zur Fassadenbegrünung wegfielen, gab es eine erneute formale Beteiligung bis Mitte Januar 2025. Am 9. April wurde der Bebauungsplan „Himmelreich IV“ dann als Satzung beschlossen.
Arbeiten sollen Ende des Jahres fertig sein
Stadtbaumeister Lars Heinzl erklärte, dass sich die Bebauung ans Gelände anpassen müsse. Die höher gelegenen Flächen sind dreigeschossig bis zu zehn Meter hoch bebaubar, weiter unten darf viergeschossig und bis 14 Meter hoch gebaut werden. Als Ausgleichsmaßnahmen nannte er die verpflichtende Dachbegrünung, das Rückhalten des Regenwassers und viele neue Bäume und Hecken. „Zusätzlich muss die Stadt 180.000 Ökopunkte zahlen“, sagt er.