Was als harmloser DVD-Abend in einem Internatszimmer begann, endete mit einer Tat, die das Leben eines Kindes veränderte. Ende 2004 missbrauchte ein junger Erzieher auf Schloss Hohenfels einen elfjährigen Jungen – ausgerechnet dort, wo sich Kinder sicher fühlen sollten.

Gegen 22 Uhr sei der Junge in das Zimmer des zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Erziehers gekommen, weil sie DVD-Filme schauen wollten. Der Erzieher habe sich auf ein Sofa gelegt und den Jungen aufgefordert, sich neben ihn zu legen. So die damalige Berichterstattung im SÜDKURIER. Allerdings habe sich der Elfjährige nur zu ihm gesetzt.

Daraufhin habe der Erzieher dem Jungen vorgeschlagen, einen Wetteinsatz einzulösen – eine Massage. Dafür habe sich der Junge bäuchlings auf das Sofa gelegt. „Doch statt mit der versprochenen Massage zu beginnen, habe sich der Angeklagte auf den Jungen gelegt und sexuell eindeutige Bewegungen ausgeführt.“ So schildert ein damaliger Artikel des SÜDKURIER die Situation. Der Elfjährige habe den Erzieher mehrfach aufgefordert, aufzuhören.

Das könnte Sie auch interessieren

Anderthalb Jahre später steht er vor Gericht

Der Junge habe es gegen 5 Uhr morgens geschafft, das Zimmer zu verlassen. Ohne, dass es zum Letzten gekommen war. Umgehend danach habe der missbrauchte Junge seinem Mentor davon erzählt, dieser habe die nötigen Schritte eingeleitet. Im Juni 2006 fand die Verhandlung vor dem Stockacher Amtsgericht statt.

Vor Gericht und unter Befragung des Richters räumte der Erzieher die Tat ein. „Ich kann mir nicht erklären, wie es dazu kommen konnte“, schilderte er die Tatnacht. Vermutlich habe er unter Alkoholeinfluss gestanden. Für den Angeklagten sei alles wie ein Film abgelaufen. Erst, als er den elfjährigen Jungen „Stopp“ sagen hörte, habe er registriert, was er getan habe.

Das könnte Sie auch interessieren

Im Gegensatz dazu vermutete die Nebenklägervertreterin, dass die Wette und die Massage als Wetteinsatz nur dem Zweck dienten, den Jungen gefügig zu machen. Doch der damals 26-jährige Angeklagte beteuerte: „Die Tat war nicht geplant, sondern eine spontane Handlung.“

Übergriff sei ein Einzelfall

Im Verlauf der Verhandlung wurde zudem bekannt, dass der damals 26-Jährige wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften vorbestraft war. Er hatte sich diese aus dem Internet heruntergeladen, aber auch wieder gelöscht. Der Übergriff sei jedoch ein Einzelfall gewesen, so der Verteidiger des 26-Jährigen, und würde sich nicht wiederholen. Damit plädierte er auf eine Geldstrafe.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Staatsanwältin hingegen forderte zwölf Monate Haft, die auf Bewährung ausgesetzt werden könnten, sowie 3000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Organisation. Diesem Antrag schloss sich die Nebenklage an. Unter Paragraf 174 des Strafgesetzbuchs ist das Strafmaß bei Missbrauch von Schutzbefohlenen geregelt. Bis Juli 2021 war eine Geldstrafe möglich, wenn bestimmte Formen des Missbrauchs vorlagen. Seitdem gilt als Strafmaß eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis fünf Jahren.

Urteil und Mahnung des Strafrichters

Verurteilt wurde der damals 26-Jährige schließlich zu acht Monaten Haft auf Bewährung. Zusätzlich wurde er der Bewährungshilfe unterstellt und musste 500 Euro an den Verein für Opferhilfe „Weißer Ring“ zahlen. „Sie müssen das Problem in den Griff kriegen! So etwas darf nie wieder vorkommen“, mahnte der Vorsitzende den Verurteilten. Weil sich dieser geständig zeigte, konnte das Gericht auf die Vernehmung des Opfers verzichten.