Der Bundestagswahlkampf befindet sich in der heißen Phase. Auch an vielen Straßen in Stockach und der Region hängen Wahlplakate der werbenden Parteien. Sie wurden einzeln oder übereinander meist an Laternenmasten befestigt. Manchmal sieht man dicht nacheinander gleich mehrere Plakate einer Partei.

Die Werbeplakate dürfen prinzipiell zu jeder Tageszeit aufgehängt werden. Aber gibt es Regelungen, wer wo wie viele Wahlplakate anbringen oder aufstellen darf? Carsten Tilsner, Leiter des Ordnungs- und Baurechtsamts Stockach, hat Antworten dazu.

In welchem Zeitraum sind Plakate erlaubt?

Wahlplakate dürfen frühestens sechs Wochen vor der Wahl aufgehängt werden. Innerhalb einer Woche nach der Wahl sollen sie dann wieder entfernt werden, gibt Tilsner Auskunft. Für Plakatierungen an Straßen müsse man sogar eine Genehmigung, eine so genannte Sondernutzungserlaubnis, bei der Stadt beantragen. Gewerbliche Plakatierer und Parteien erhalten die Erlaubnis dafür, so Tilsner.

Nicht an allen Orten ist das Plakatieren erlaubt

Die Stadt Stockach hat dafür nicht festgelegt, an welchen Orten plakatiert werden darf, sondern an welchen Orten dies nicht erlaubt ist, berichtet der Ordnungsamtsleiter weiter. Dazu zählen etwa Verkehrszeichen oder -einrichtungen. Auch in einem bestimmten Umkreis von Einmündungen, Kreuzungen, Ampeln, Kreisverkehren und Wahllokalen ist das Plakatieren nicht gestattet.

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An Geh- und Radwegen seien außerdem Mindesthöhen einzuhalten. Bei Verstößen fordert der zuständige Mitarbeiter Christian Korb die Parteien oder die gewerblichen Plakatierer auf, die Fehler zu korrigieren, informiert Tilsner weiter. Das sei normalerweise ausreichend. Geschieht nichts, würden die Plakate von der Stadt entfernt.

Insbesondere bei Großflächenplakaten müsse sichergestellt sein, dass die Sicht an Einmündungen nicht beeinträchtigt wird. Als Beispiel nennt der Ordnungsamtsleiter das Eckgrundstück Höllstraße/Meßkircher Straße. Für Großflächenplakate stellt die Stadt Stockach insgesamt drei Grundstücke zur Verfügung. Dort darf jede Partei ein Plakat aufstellen.

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Zur Begründung teilt Tilsner mit: „Der Platz ist begrenzt und wir wissen im Vorhinein nicht, wie viele Parteien das Angebot nutzen wollen.“ Die Parteien können aber grundsätzlich weitere Großflächenplakate auf privaten Grundstücken aufstellen.