Er zieht ein Messer, schlägt mehrfach auf eine andere Person ein und wird auch noch beleidigend – und das alles wegen eines Beziehungsstreits: Ein 41-jähriger Mann musste sich jüngst wegen Gewalt in einer Beziehung vor Gericht verantworten. Trotz Vorstrafen und schwerer Vorwürfe zeigte der Angeklagte Reue und bekam nach seinem Geständnis-Aufenthalt eine letzte Chance: Seine Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt.
Mehrfache Übergriffe aus Eifersucht und Wut
Der Angeklagte, der keinen gesicherten Aufenthaltsstatus hat und derzeit mit einer Duldung in Deutschland lebt, war in mehreren Fällen angeklagt worden. In einem Fall hatte er laut Anklage mehrfach auf eine andere Person eingeschlagen, in einem weiteren sei ein verbaler Streit so sehr eskaliert, dass der 41-Jährige ein Messer gezogen, jemanden am Oberarm verletzt und zudem mit massiven Drohungen sowie Beleidigungen aufgefallen sei. In einem dritten Punkt soll er eine Person ins Gesicht geschlagen und einen gefälschten Führerschein bei sich gehabt haben.
Zu Prozessbeginn räumte der Angeklagte die meisten Tatvorwürfe ohne Zögern ein. Lediglich die letzte Körperverletzung sowie den Besitz des gefälschten Führerscheins bestritt er. Nach Rücksprache zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft sowie mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten wurde das Verfahren in diesen beiden Punkten eingestellt. Die restlichen Taten gestand der Angeklagte uneingeschränkt.
Im Streit wird der Angeklagte gewalttätig
Die Gewalthandlungen standen, wie im Prozess deutlich wurde, im Zusammenhang mit Konflikten rund um ehemalige oder aktuelle Liebesbeziehungen. Immer wieder sei der Angeklagte in Streitsituationen geraten, die aus Eifersucht oder verletzten Gefühlen resultierten. In der Rückschau äußerte der Angeklagte vor Gericht, dass er heute anders handeln würde. Er habe aus seinen Fehlern gelernt, so der 41-Jährige, und sei entschlossen, künftig gewaltfrei und verantwortungsbewusst zu leben.
Inzwischen lebe er mit einer neuen Partnerin zusammen, mit der eine Heirat geplant sei. Laut eigener Aussage hat er den Kontakt zu seinem früheren Umfeld abgebrochen, nehme weder Drogen noch Alkohol zu sich und konzentriere sich auf Sport, um seine Emotionen zu kontrollieren. Eine Arbeitserlaubnis besitze er nicht, zusätzlich drohe ihm die Ausweisung, ein Verfahren, das allerdings bisher nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, wie er vor Gericht aussagte.
Polizeibeamter bringt Klarheit ins Dunkel
Zwei Zeugen, die bei einem der Vorfälle im Jahr 2022 anwesend waren, konnten sich nicht mehr an den genauen Ablauf erinnern, beteuerten sie bei der Verhandlung. Beide hätten damals mit Suchtproblemen zu kämpfen gehabt, was ihre Erinnerung an die Geschehnisse von 2022 stark beeinträchtige. Die Aussage der Polizeibeamten, die vor Ort im Einsatz waren, brachte etwas mehr Klarheit, wenngleich auch sie betonten, dass die Lage am Tatort chaotisch und unübersichtlich gewesen sei.
Alle Beteiligten, einschließlich des Angeklagten, standen dem Beamten zufolge zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung unter Alkoholeinfluss. Letztlich konnte durch die Aussagen der Polizisten rekonstruiert werden, dass es sich um eine Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer ehemaligen Liebesbeziehung handelte, bei der der Angeklagte ein Messer zückte und eine andere Person leicht verletzte. Die medizinische Versorgung sei von dem Opfer allerdings abgelehnt worden.
Geständnis, Reue und neue Perspektiven
Besonders brisant war, dass der Angriff sich nur einen Tag nach der Entlassung des Mannes aus dem Strafvollzug ereignete, wie sich vor Gericht zeigte. Dass der Angeklagte kein unbescholtenes Blatt ist, zeigte auch die beachtliche Vorstrafenliste des Mannes. 20 Einträge, darunter auch wegen Raubes und mehrfacher Körperverletzung, sind darin zu finden. Dennoch betonten sowohl Verteidiger als auch Staatsanwaltschaft in ihren Plädoyers, dass der Mann in den vergangenen drei Jahren straffrei geblieben sei und eine positive Entwicklung erkennbar sei.
Die Staatsanwaltschaft beantragte daher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung auf vier Jahre ausgesetzt werden sollte. Zudem forderte sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie die Betreuung durch einen Bewährungshelfer. Ausschlaggebend für diese milde Forderung war das sofortige Geständnis, das auch mit den Polizeiaussagen übereinstimmte, sowie die ersichtliche Bemühung des Angeklagten, sein Leben neu zu ordnen.
Der Verteidiger schloss sich dem Antrag an und verwies auf die familiäre Unterstützung, die dem Angeklagten durch seine Brüder und seine neue Partnerin zur Verfügung stehe. Auch eine gute soziale Prognose betonte er.
So urteilt das Gericht
Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten wie beantragt. In der Urteilsbegründung hob die Richterin hervor, dass das sofortige Geständnis, der fehlende Wunsch der Geschädigten nach weiterer Verfolgung und die glaubhafte Reue ausschlaggebend für die Entscheidung gewesen seien. Man habe hier den Eindruck gewonnen, dass eine Resozialisierung tatsächlich möglich sei.