Weil er seinem jüngeren Bruder und einem Freund ein Zugticket gekauft hatte, musste sich ein 30-jähriger Mann vor dem Stockacher Amtsgericht verantworten. Denn aus Sicht der Justiz wurde er durch sein eigentlich harmlos klingendes Verhalten zum Schleuser. Doch das Verfahren endete für den jungen Mann glimpflich.
Was ist passiert?
Wie vor Gericht bekannt wurde, befand sich der Bruder des 30-Jährigen im Juni 2024 in Mailand. Er habe damals ein behördliches Schreiben erhalten, in dem er aufgefordert worden sei, das Land innerhalb von drei Tagen zu verlassen. So schilderte der Angeklagte die Ausgangslage. Daraufhin habe er seinem Bruder und einem Freund Zugkarten gekauft: Von Mailand über Zürich bis nach Singen sollte die Reise gehen.
Im Zug nach Zürich seien die beiden Männer kontrolliert worden. Keiner von beiden habe aber die für die Einreise erforderlichen Dokumente gehabt, so die Staatsanwaltschaft. Der 30-Jährige habe dies billigend in Kauf genommen und somit eine unerlaubte Einschleusung von Ausländern nach Deutschland möglich gemacht. Sein Bruder befinde sich aktuell auch noch in Zürich.
Er wollte nur der Familie helfen
Der Angeklagte zeigte sich direkt einsichtig. „Wenn ich gewusst hätte, dass es strafbar ist, hätte ich es nicht gemacht“, übersetzte der Dolmetscher seine Worte.
Nachdem Bruder und Freund kontrolliert worden waren, wurde auch der 30-Jährige von der Bundespolizei befragt. Dabei soll er gesagt haben, dass alle Syrer unerlaubt nach Deutschland einreisen. Laut dem Angeklagten habe ihn der damalige Dolmetscher aber womöglich nicht richtig verstanden und die Aussage sei falsch übersetzt worden.
Der Angeklagte kam selbst vor drei Jahren unerlaubt nach Deutschland, wie er vor Gericht angab. Seine Familie – seine Frau und zwei Kinder – leben noch in Syrien. Nun habe er zumindest seinen Bruder unterstützen wollen: „Das ganze Problem ist einfach, dass ich meinem jüngeren Bruder helfen wollte, sonst gar nichts“, übersetzte der Dolmetscher.
Geldstrafe, aber keine zukünftigen Sorgen
Das Gericht verhängte schließlich eine Geldstrafe: 60 Tagessätze zu je 40 Euro. Doch die Richterin riet ihm, aufgrund seines Gehalts eine Reduzierung der Raten zu fordern.
Besonders wichtig war dem Angeklagten noch, ob die Strafe im Führungszeugnis vermerkt wird. „Wenn Sie sich nichts mehr zuschulden kommen lassen, müssen Sie sich keine Sorgen machen“, beruhigte Melina Michalski abschließend den 30-Jährigen.