Ab Januar müssen die Stockacher für die Müllentsorgung tiefer in die Tasche greifen. Zwar gab es seit 2017 keine grundsätzlichen Änderungen in der Entsorgungsstruktur und nur eine leichte kontinuierliche Kostensteigerung bei der Abfuhr, aber deutliche Mengen- und Kostensteigerungen im Bereich der Sonderabfuhren und der Grünschnittannahme fallen stark ins Gewicht. Dort sind die Aufwendungen seit der Kalkulation für 2017 um insgesamt 55 Prozent gestiegen. Der Aufwand für das Einsammeln und Entsorgen von Altholz und für die Grünschnittannahme und -entsorgung haben sich fast verdoppelt. Auch beim Sperrmüll gibt es eine Steigerung um 44 Prozent. Bei den sonstigen Sonderabfuhren sind ebenfalls durchgängig Steigerungen festzustellen.

Wenige Änderungen bei den Bio- und Restmüllmengen

Die höheren Abfuhrkosten steigern die Aufwendungen für die Bereiche Bio- und Restmüll, obwohl sich in beiden Bereichen die Abfallmengen nur geringfügig geändert haben. Und weil die Restmüllgebühr gleichzeitig auch die Grundgebühr für die allgemeinen Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung – darunter auch die Sonderabfuhren – umfasst, fällt der Anstieg in diesem Bereich deutlich stärker aus als beim Biomüll.

Vergleich mit anderen Kommunen ist schwierig

Alice Engelhardt (Grüne) fragte in der jüngsten Gemeinderatssitzung, wie Stockach im Vergleich zu anderen Gemeinden liege. Ein Vergleich sei schwer, so Bürgermeister Rainer Stolz. „Wir haben 17.500 Einwohner, sind die einzige Stadt im Landkreis in dieser Größenordnung und die einzige mit zehn Ortsteilen.“ Woanders gebe es andere Abfuhr-Rhythmen und andere Anbieter.

Stadtrat Gaiser erwähnt extreme Mengen von Sperrmüll

Werner Gaiser (CDU) betonte, die letzte Sperrmüllabfuhr habe sehr lange gedauert, da seien ganze Hausstände ausgelagert worden. Er schlug vor, Grenzwerte festzulegen und den Rest zu anderen Kosten zu entsorgen. Stolz sagte, die Stadt suche immer nach Lösungen. Man wolle natürlich verhindern, dass Müll wild entsorgt werde.

Die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung mit einer Neufestsetzung der Gebühren ab dem 1. Januar 2021 wurde einstimmig beschlossen.