Nur rund 20 Minuten dauerte die Verhandlung vor dem Amtsgericht Stockach und was mit großen Worten begann, wurde dann doch relativ klein. Davon zeugte schon der Betrag, um den es ging: Ein 23 Jahre alter Mann aus der Region soll im März in einem örtlichen Discounter ein Paar Badeschlappen im Wert von etwa 5 Euro entwendet haben. Der junge Mann hatte gegen einen bereits ergangenen Strafbefehl Einspruch eingelegt und wollte den Sachverhalt „klarstellen“, wie er aussagte.
Der Angeklagte verzichtete dabei auf anwaltliche Unterstützung und verteidigte sich selbst. Es war nicht das erste Mal, dass er vor Gericht stand. Schon als Jugendlicher war er mehrfach wegen Diebstahls verurteilt worden, wie sich vor Gericht zeigte. Nach eigenen Angaben lebt der 23-Jährige derzeit von Bürgergeld. Er gab zu, gelegentlich Alkohol und Drogen zu konsumieren, betonte jedoch, seit Anfang des Monats einen Minijob angenommen zu haben und seinen Konsum inzwischen stark eingeschränkt zu haben.
Missverständnis oder Diebstahl?
In seiner Schilderung sprach der Mann von einem Missverständnis. Er habe die Badeschlappen an der Kasse vorgelegt und sei fest davon ausgegangen, dass er mit einem Gutschein das zweite Paar kostenlos bekomme. Mit dieser Annahme habe er die Kasse passiert und das Geschäft verlassen wollen. Erst als ihn die Kassiererin aufhielt und darauf hinwies, dass auch dieses Paar zu bezahlen sei, habe er, nach eigenem Bekunden ohne Diskussion, den Preis beglichen. „Ich verstehe nicht, wie das Diebstahl sein kann, wenn ich doch bezahlt habe“, erklärte der Angeklagte vor Gericht.
An Einzelheiten könne er sich jedoch nicht mehr genau erinnern. Laut Polizeibericht hatte er zum Zeitpunkt des Vorfalls 1,8 Promille Alkohol im Blut. Die Beamten waren demnach auf Bitten der Verkäuferin hinzugezogen worden.
Nach dem Vorfall habe der Mann mehrfach Briefe an den Discounter geschrieben, in denen er, nach eigener Einschätzung „betrunken und in Rage“, das Vorgehen des Marktes als „Masche“ anprangerte. In diesen Schreiben habe er zudem die Verkäuferin wegen ihrer aus seiner Sicht mangelhaften Deutschkenntnisse beleidigt. Heute, so räumte er ein, bereue er sowohl die Vorwürfe als auch die persönlichen Beleidigungen.
Richterin rät zur Aufgabe des Einspruchs
Noch bevor Zeugen gehört wurden, riet die Richterin dem Angeklagten dringend, seinen Einspruch zurückzunehmen. Der bestehende Strafbefehl sah 30 Tagessätze zu je 10 Euro vor, insgesamt 300 Euro. „Wenn wir jetzt weitermachen, wird es nur teurer und es besteht das Risiko, dass Sie nicht so glimpflich davonkommen“, mahnte sie.
Der 23-Jährige folgte diesem Rat und erklärte den Rückzug seines Einspruchs. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Das Verfahren, das mit großen Worten und einem selbstbewussten Einspruch begonnen hatte, endete schließlich in einem kurzen, nüchternen Beschluss.