Roben, Talare und Kappen sind Insignien der Macht, wie früher die Königskrone, das Zepter und der Reichsapfel. Sie sollen optisch verdeutlichen, dass ein Angeklagter dort vor der mächtigen Obrigkeit steht. Diese Art der Kleidung unterstreicht die „Würde des Gerichts“.
Bei den üblichen, nicht-närrischen Gerichtsverhandlungen tragen die Richter Roben in den verschiedensten Farben, von schwarz über grau und blau bis karmesinrot; fehlt nur noch grün. Tatsächlich gibt es in Deutschland zwei Gerichte, deren Richter grüne Roben tragen, und zwar am Sächsischen Verfassungsgerichtshof – und beim Hohen Grobgünstigen Narrengericht zu Stocken. Allerdings konnten diversen Recherchen keine Verbindung dieser beiden Gremien zeigen.
Das Gremium besteht aus sieben bis 21 Gerichtsnarren
Die 21 Gerichtsnarren geben am Haupt-Tag der Stockacher Fasnet auf der Bühne der Jahnhalle in ihrem sogenannten Großen Dienstanzug ein imposantes Bild ab. Wie erreichen sie die Wirkung? Sicher hat auch hier Gottfried Keller recht, der in seiner Novelle behauptet: „Kleider machen Leute“. Aber tatsächlich kommt es auf die Art der Kleider an, und diese sind bei den Gerichtsnarren etwas ganz Besonderes.
Sie tragen eine schwarze Kniebundhose mit schwarzen Strümpfen und schwarzen Halbschuhen mit kunstvoll verzierten Silberschnallen, einen weißen Unterziehlatz mit Halsband, Wams und Lederriemen, die rote 600-Jahr-Plakette und Dienstorden an der Kette. Die mehrfarbige Kopfbedeckung, der Dreispitz, mit kleinen Glöckchen, ist ein Hingucker.
Der kleine und der große Dienstanzug
Der grüne Talar aus Samt mit breitem, weißem Kragen rundet das Bild ab. Dieses Häs tragen die Gerichtsnarren am Fasnet-Eröffnen, bei Umzügen und am Schmotzigen Dunschdig. Bei allen anderen Anlässen wird von Dreikönig bis Fasnetdinschdig der kleine Dienstanzug getragen.
Die Serie „Häser und Handwerkszeuge“ stellt bis zum Schmotzigen Dunschtig die Häser und Symbole der Gliederungen des Stockacher Narrengerichts und wichtige Einzelfiguren der Fasnacht vor