Das Gras ist inzwischen hoch gewachsen rund um den Baum am Stadtwall, der Ende Januar für viele Menschen zum Trauerort geworden ist. Wenige Meter entfernt wurde Sabrina P. damals tot aufgefunden, sie wurde nur 24 Jahre alt. Doch über den Fall selbst ist längst kein Gras gewachsen, denn nun soll vor dem Landgericht Konstanz die Verhandlung gegen den mutmaßlichen Täter beginnen.

Insgesamt vier Prozesstage sind für die Hauptverhandlung vorerst angesetzt. Los geht es am Dienstag, 23. Mai, um 9 Uhr. Der 22-jährige Angeklagte, der noch am Tag des Leichenfunds festgenommen wurde und seither in Untersuchungshaft sitzt, hatte laut SÜDKURIER-Informationen schnell ein Geständnis abgelegt.

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Zuerst wurde wegen Totschlags ermittelt

Während die Polizei in dem Fall zunächst Ermittlungen wegen Totschlags aufgenommen hatte, wirft die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann inzwischen Mord und Tierquälerei vor. „Damit der Tatbestand des Mordes gegeben ist, müssen zur vorsätzlichen Tötung noch gewisse Mord-Merkmale dazukommen“, erklärt Staatsanwalt Andreas Mathy auf Nachfrage des SÜDKURIER.

Nach weiteren Erkenntnissen aus den Ermittlungen seien seine Kollegen zu dem Schluss gekommen, dass niedrige Beweggründe als Mord-Merkmal in diesem Fall vorliegen. Deshalb lautet die Anklage nun Mord, führt Mathy weiter aus. Bei Mord droht eine lebenslange Haftstrafe. Ob das Gericht den Angeklagten auch wegen Mordes verurteilt, wird sich beim Prozess zeigen.

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Auch eine Katze musste sterben

Der Punkt Tierquälerei bezieht sich darauf, dass zusammen mit der Leiche von Sabrina P. auch ihr etwa fünf Monate alte Kätzchen tot aufgefunden wurde, wie die Polizei damals gegenüber dem SÜDKURIER bestätigte.

Der Mann, der nun ab dem 23. Mai vor Gericht für die Tat vor Gericht steht, soll SÜDKURIER-Informationen zufolge der zwei Jahre jüngere Partner von Sabrina P. und zugleich Vater ihres jüngsten Kindes gewesen sein. Die 24-Jährige hinterließ zwei kleine Kinder.

„Wut und Hass“ im Spiel

Die Ermittler gehen demnach davon aus, dass der Angeklagte die zweifache Mutter am 13. Januar nach einem heftigen Streit, „aus Wut und Hass“, wie es in der Anklage heißt, zuerst mit einem Kabel erdrosselt und anschließend vom Balkon geworfen haben soll. Wie in jedem Fall, der vor Gericht verhandelt wird, gilt auch hier die Unschuldsvermutung, bis ein Urteil gefällt ist.

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