Mit Beifall verabschiedeten Gemeinderäte und Besucher in der Gemeinderatssitzung den Überlinger Stadtplaner Helmut Hornstein nach seinen Erläuterungen zur Erweiterungsplanung des Baugebiets „Öschle“. Denn, wenn alles glatt läuft, kann der Satzungsbeschluss fristgerecht vom neuen Gemeinderat beschlossen und die Erschließung der geplanten 26 Bauplätze dann 2025 begonnen werden. „So schnell wie möglich muss das passieren, denn die Bevölkerung erwartet Bauplätze“, berichtete Peter Atzenhofer, dass fehlende Bauplätze das beherrschende Thema beim aktuellen Kommunalwahlkampf seien.

Vorprüfung eines Einzelfalls ist positiv

Von einem „mehrjährigen Entwicklungsprozess“ sprach Hornstein und erinnerte daran, dass der Bebauungsplan vom Gemeinderat bereits 2021 beschlossen, aber nicht rechtsgültig wurde. Denn die Kommune hatte den Paragrafen 13b des Baugesetzbuches (BauBG) in Anspruch genommen, der eine Baulandausweisung ohne Umweltprüfung und Ausgleichsflächen ermöglichte. Im Juli 2023 kippte das Bundesverwaltungsgericht diese Regelung und deutschlandweit waren viele Pläne obsolet. Allerdings hat der Gesetzgeber im Prinzip eine „Hintertür“ offengelassen. So erlaubt Paragraf 215a des BauBG den Bau nach Paragraf 13a, wenn die Vorprüfung eines Einzelfalls zum Ergebnis kommt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Nach Angaben von Hornstein wurden die Aussagen des artenschutzrechtlichen Gutachtens von 2019 durch eine aktuelle Begehung im Frühjahr 2024 bestätigt: „Wir können weitermachen.“ Durch die unmittelbare Lage des Baugebiets am Ortsrand von Herdwangen in Richtung Kleinschönach seien die Auswirkungen auf das Landschaftsbild nicht erheblich.

Keine Einigung über 3,5 Meter langen Wirtschaftsweg

Auch für das zweite Problem, das Verwaltung und Gemeinderat seit Jahren beschäftigt, hat man eine planerische Lösung gefunden. Es geht um ein 3,5 Meter langes Stück eines Wirtschaftsweges, das man für die geplante Erschließungsstraße benötigen würde. „Diese Teilfläche steht jedoch aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse für eine Überplanung nicht zur Verfügung“, hatte Helmut Hornstein in der Vorlage für den Gemeinderat formuliert. Tatsächlich gab es etliche Gespräche mit den Eigentümern, einer Erbengemeinschaft, die allesamt ergebnislos geblieben waren. Deshalb muss die Trassenführung der Erschließungsstraße leicht abgeändert werden, wodurch man dem letzten Nachbarn in der „Lindenstraße“ etwas näher kommt. An der Stelle, wo die Erschließungsstraße den umstrittenen Wirtschaftsweg kreuzt, muss dieser auf vier Meter verengt werden, was nach Überzeugung von Helmut Hornstein angesichts des zu erwartenden geringen Verkehrsaufkommens ausreicht.

Einhaltung der gesetzlichen Frist

Nach dem positiven Votum des Gemeinderates wird der erweiterte Bebauungsplan „Öschle“ nun vier Wochen öffentlich ausgelegt. Auf die Frage, was geschieht, wenn es Einsprüche gibt, beruhigte Helmut Hornstein, dass man genügend zeitlichen Puffer habe, um gegebenenfalls erneut über das Thema zu beraten. Letztlich entscheide der Gemeinderat über die Zulässigkeit der Einsprüche, wobei es in einem Rechtsstaat noch weitere juristische Möglichkeiten gebe. Wenn es nun keine Einsprüche gibt, dann kann der neu gewählte Gemeinderat nach der Sommerpause den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan fassen. Damit hält die Gemeinde eine Frist des Gesetzgebers ein, denn bis zum 31. Dezember 2024 müssen Beschlüsse, die sich auf den Paragrafen 13a Baugesetzbuch beziehen, gefasst sein. Bis dahin können Kommunen, die ein 13b-Baugebiet ausgewiesen, dann aufgrund des Bundesverwaltungsgerichtsurteils nicht weiter machen konnten, Paragraf 13a nutzen.