Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 musste die Grundsteuer reformiert, vor allem die seit 1964 nicht mehr angepassten Grundstückswerte angepasst werden. Die baden-württembergische Landesregierung entwickelte dazu ein eigenes Berechnungsmodell, das ab 1. Januar 2025 angewendet werden soll, was nun die Kommunalparlamente beschäftigt, die bekanntlich die Hebesätze für die Grundsteuer A und B festlegen. Die Grundsteuer ist ein wichtiger Einnahmeposten für die Gemeinden.
Illmensee verschiebt endgültige Entscheidung
In Illmensee gab es eine lange Debatte und letztlich beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, dass man eine endgültige Entscheidung erst im November 2025 treffen wird. „Ich empfehle, die weitere Gesamtentwicklung abzuwarten“, hatte Kämmerer Michael Sonntag den Gemeinderäten vorgeschlagen. Er informierte über den aktuellen Sachstand. Demnach liegen der Gemeinde bei der Grundsteuer B, die Eigentümer eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks sowie eines Gebäudes verpflichtet zahlen müssen, 905 Erklärungen vor, wobei jeweils die Hälfte aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage mehr Steuern zahlen müsste, die andere Hälfte weniger. „In einer Simulation der Jahresveranlagung 2025 für die Grundsteuer B ergibt sich, dass mit einem Aufkommen der Grundsteuer B bei gleichem Hebesatz von 390 Punkten von rund 302.700 Euro zu rechnen ist“, hatte er in der Sitzungsvorlage notiert. „Für 2024 rechnen wir derzeit mit einem Aufkommen von rund 317.500 Euro. In diesem Ergebnis sind aber noch Nachveranlagungen enthalten“, ergänzte der Kämmerer.
Viele Festsetzungen zur Grundsteuer A fehlen
Bei der Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt, liegen derzeit 179 Erklärungen, wobei 46 Eigentümer weniger und 96 Eigentümer mehr zahlen müssten. „Die Datenbasis für die Grundsteuer A ist gegenüber der Grundsteuer B nicht so aussagekräftig, da noch 23 Prozent der Erklärungen fehlen“, erklärte Sonntag, dass davon auszugehen wäre, dass größere Flächen nicht bewertet wurden. Die Grundsteuer A belief sich zuletzt auf durchschnittlich 35.000 Euro jährlich.

Die derzeitige Hochrechnung des Aufkommens nach der Reform beläuft sich auf rund 24.000 Euro jährlich“, führte Sonntag aus. Er schlug vor, den Satz der Grundsteuer A für 2025 gleich zu lassen und die Entwicklung zu beobachten. Mit der Grundsteuerreform haben Gemeinden die Möglichkeit erhalten, eine zusätzliche Grundsteuer C einzuführen, die für unbebaute, aber baureife Grundstücke gelten soll. Damit will der Gesetzgeber Spekulationen verteuern und finanzielle Anreize setzen, auf baureifen Grundtücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen. Kämmerer Sonntag riet dem Gemeinderat ab, die Grundsteuer C einzuführen, da diese auch Grundstücksbesitzer betreffe, die ihre Flächen für Kinder und Enkel bevorraten.
Für Herdwangen-Schönach geht es um viel Geld
Auch der Gemeinderat Herdwangen-Schönach beschäftigte sich in der seiner jüngsten Sitzung mit der Grundsteuer, wobei Kämmerin Andrea Rothmund deutlich machte, dass es für die Kommune um viel Geld geht. Nach ihren Berechnungen beträgt das Steueraufkommen für die Grundsteuer B in diesem Jahr rund 321.0000 Euro. Bei der Grundsteuer A mit dem geltenden Hebesatz von 320 Punkten sind es ohne Nachzahlungen etwa 51.000 Euro. Vom Finanzamt wurden nach ihren Angaben für das Jahr 2025 für die Grundsteuer A bislang erst Messbeträge von etwa 9300 Euro festgesetzt. Es gebe also noch erhebliche Unsicherheit, was den Gesamtbetrag angeht. Vor allem bei den großen Landwirtschaftsbetrieben in der Gemeinde habe das Finanzamt die Messbeträge noch nicht festgelegt, ergänzte Rothmund, dass „viele Widersprüche laufen.“
Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll sich nicht ändern
Bekanntlich will der Gesetzgeber, dass das Aufkommen von Grundsteuer A und B insgesamt unverändert bleibt, trotz veränderter Berechnungsgrundlage. Ausgehend von den vorliegenden Messbeträgen für die Grundsteuer A müsste dieser von 320 auf 373,4 Punkte steigen. Die Datengrundlage bei der Grundsteuer B ist mit 97 Prozent aller erfassten Fälle bereits verlässlich und hier wäre eine Reduzierung von bislang 300 auf 235,8 Punkten möglich. Dieser Wert liegt auch im Hebesatzkorridor, den das Finanzministerium für Herdwangen-Schönach berechnet und der im so genannten Transparenzregister für Steuerpflichtige einsehbar ist. In seiner nächsten Sitzung will der Gemeinderat über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B entscheiden, wobei man auf die Einführung der Grundsteuer C verzichten will.