Krauchenwies – Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung war der Abschluss einer Vereinbarung zur Durchsetzung der Polizeiverordnung der Gemeinde Sigmaringendorf im Bereich des Strandbads Krauchenwies. Schon seit längerer Zeit sei das Verhalten einiger Mitbürger am Seeufer Gemeinde und Bürgern ein Dorn im Auge und von der Gemeinde Krauchenwies aus nicht steuerbar, sagte Bürgermeister Jochen Spieß zu Beginn der Diskussion.
Der östliche Teil des Strandbads Steidle-See liegt als eine vom Gemeindegebiet Sigmaringendorf abgetrennte Gemarkungsexklave auf dem Gebiet der Gemeinde Krauchenwies. Das ihn umgebende Vogelschutzgebiet "Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen" wurde mit EU-Mitteln gefördert und ist damit unter besonderen Schutz gestellt. Außerdem gehört der See zum Naturpark Obere Donau. Für besagtes Gebiet habe man in mehreren Gesprächen mit beiden Gemeinden und dem Landratsamt Sigmaringen nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat der Nachbargemeinde für diesen Bereich am 3. April dieses Jahres eine Polizeiverordnung erlassen, die ein "sensibles Verhalten am Seeufer" einfordert.
Um was es eigentlich geht, nannte Gemeinderatsmitglied Gerhard Weber (UL) beim Namen: "Auf dem Mitteldamm werden regelmäßig Partys gefeiert, es wird gezeltet und es geht einfach laut zu." Autos werden wild geparkt. "Naturschutzgebiet, na ja", meinte Weber. Zu dem Einwand von Karl Kempf (UL), dass für ihn die Verordnung zu nah an den Badebereich reiche, meinte Jochen Spieß, dass an der Polizeiverordnung, erlassen von der Gemeinde Sigmaringendorf, nichts mehr zu ändern sei. "Wir reden darüber, ob wir dort tätig werden. Wir haben jetzt eine Grundlage, dass wir uns durchsetzen können", so Spieß. Für beide Bereiche gelte sowieso die Badeordnung für den Steidle-See.
Mit der nun beschlossenen Polizeiverordnung ist neben anderen Verboten, das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen untersagt, ebenso das Waschen der Fahrzeuge und das Abbrennen von Lagerfeuern im Seeuferbereich. Nicht erlaubt ist jeglicher Lärm, auch beim Benutzen von Rundfunkgeräten oder Musikinstrumenten. Die natürlichen Inseln im See dürfen nicht betreten werden. Ebenso ist das Nacktbaden untersagt, der Aufenthalt im Steidle-See ist "nur in der Art und Weise gestattet, wie sie den Sitten und Anstand im üblichen Sinn entspricht".
Gebiet
Der östliche Teil des Strandbadsees liegt auf einer vom Hauptgebiet der Gemeinde Sigmaringendorf abgetrennten Gemarkungsexklave. Für dieses Gebiet wurde durch den Gemeinderat Sigmaringendorf eine Polizeiverordnung erlassen, die ein "sensibles Verhalten am Seeufer" einfordert. Der Gemeinderat Krauchenwies hat dem in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt.