Richterin Kristina Selig hat das Verfahren gegen einen 34-Jährigen aus einer Stadt im Süden des Landkreises wegen sexuellen Missbrauchs der damals 16-jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin ausgesetzt. Selig stimmte im Verfahren vor dem Amtsgericht Sigmaringen Jürgen Richter, dem Verteidiger des Angeklagten, zu, der wegen erheblicher Zweifel an den Aussagen der jungen Frau ein Glaubwürdigkeitsgutachten forderte. Auch Staatsanwältin Elisa Jäger befürwortete dieses Prozedere. Da die im Jahr 2006 geborene Frau schwanger geworden ist und sich über den Erzeuger ihres Kindes beharrlich in Schweigen hüllt, soll jetzt ein Vaterschaftstest Licht ins Dunkel bringen.
Laut Anklageschrift wird dem 34-Jährigen vorgeworfen, dass er sexuelles Interesse an der Tochter seiner Partnerin entwickelt habe. Mit beiden lebte er in einer gemeinsamen Wohnung. Die Mutter soll sogar dessen sexuelle Begierden akzeptiert haben. Dabei soll der Angeklagte in fünf Fällen, oftmals während die Mutter beruflich abwesend war, den Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen vollzogen haben. Eine strafbare Handlung, bei der der Angeklagte die Zwangslage in einer eheähnlichen Gemeinschaft für sich ausgenutzt hätte, so die Staatsanwältin.
Vom Angeklagten wurden diese Vorwürfe energisch bestritten. „Ich war wohl zu nett zu ihr und sie hat sich in mich verliebt. Aber sexuelles Interesse an einem Kind – das geht gar nicht“, beteuerte er vor Gericht. Während der Verhandlung ging es vor allem um Vorgänge bei einem familiären Zusammentreffen dieses Jahres. Es sei reichlich Alkohol geflossen. Und er sei am Morgen plötzlich im Bett des Mädchens aufgewacht, angezogen, wie der Angeklagte ausdrücklich beteuerte. Erinnerungen daran habe er keine mehr, aber in seinem Zustand sei er auch gar nicht mehr zu sexuellen Handlungen befähigt gewesen. Aufgefallen sei ihm bei diesem Treffen lediglich, dass die Tochter versucht habe, seinen Neffen mit ihren Füßen zu erregen. Was der ebenfalls in den Zeugenstand geladene junge Mann bestätigte. Dessen Mutter hatte den Vorgang aus der Ferne beobachten können.
Partnerin hält zu Angeklagtem
Die Lebenspartnerin des Angeklagten machte vor Gericht klar, dass sie weiterhin zu ihm stehen und mit ihm leben würde. „Er hat mir gesagt, dass er nichts gemacht hat und ich kann mir das auch gar nicht vorstellen“, sagte sie vor Gericht.
Ihr Kind hätte Angst gehabt, von der unverhofften Schwangerschaft ihrem leiblichen Vater, ihrem geschiedenen Ex-Mann zu berichten, bei dem sie sich häufig aufhielt. Eines Tages sei sie schluchzend nach Hause gekommen und habe ihr erklärt, sie dürfe nicht mehr zu ihm nach Hause kommen. Seither lebt das Mädchen bei ihrer Tante. Die Mutter sagte im Gerichtssaal aus, sie wisse nicht, ob der Druck auf ihren Lebenspartner vonseiten des Vaters oder der Tante käme.
Gleichermaßen sei sie natürlich brennend an der Aufklärung interessiert, wer ihre Tochter geschwängert habe. Ihre Tochter selbst hätte sich ihr gegenüber nie offenbart, ob es durch ihren damaligen Freund oder während einer Fasnetsparty passiert sei.
Zur Vernehmung der Minderjährigen wurden die Öffentlichkeit und auch der Angeklagte ausgeschlossen. Das nun eingeforderte Gutachten und der Vaterschaftsnachweis dürften wohl entscheidend zur Urteilsfindung beitragen.