Seit dem 12. Oktober 2021 ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ in Kraft. Danach hat jedes Kind von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Betreuung in einer Tageseinrichtung. Der Rechtsanspruch wird ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführt. Der Leibertinger Gemeinderat hat nun in seiner jüngsten Sitzung darüber beraten, wie die Ganztagsförderung in der Leibertinger Grundschule umgesetzt werden könnte. Dabei beschäftigte sich das Gremium auch mit dem Thema Ferienbetreuung – der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule gilt auch für die Zeit der Schulferien.
Finanzierung nicht klar geregelt
Die Kommunen in Baden-Württemberg beklagen, dass ihnen immer mehr Aufgaben übertragen werden, ohne dass die Umsetzung und dabei vornehmlich die Finanzierung klar geregelt ist. Dazu gehört auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen, dessen Einführung der Gemeindetag Baden-Württemberg inzwischen „zurückzunehmen oder zumindest deutlich zu verschieben“ fordert.
Kostenkalkulation vorgestellt
„Das war ein Schnellschuss! Wir machen eine Ganztagsbetreuung für die Grundschule, wie es funktioniert, weiß aber noch keiner“, meinte auch Stephan Frickinger während der Beratungen im Rat. Der Leibertinger Bürgermeister hatte den Gemeinderäten als Diskussionsgrundlage eine detaillierte Aufstellung der Kosten für die Ganztags- sowie die Ferienbetreuung mitgebracht. Danach entsteht der Gemeinde für die Ganztagsbetreuung ein Aufwand zwischen 5000 und 16.000 Euro pro Kind und Jahr, je nachdem, wie viele Kinder das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen. Je weniger Kinder teilnehmen, desto so höher sind die Kosten pro Kind. Bei der Ferienbetreuung verhält es sich genauso. Drei Wochen Ferienbetreuung kosten die Gemeinde zwischen 400 und 1300 Euro pro Kind, so Frickingers Kalkulation.
Wie werden die Kosten berechnet?
Der Bürgermeister stellte außerdem dar, dass er im Rahmen der Einführung des Rechtsanspruchs das Interesse an der Ganztags- und der Ferienbetreuung bei den Eltern der infrage kommenden Kinder abzufragen habe. Während der Aussprache zur Ferienbetreuung ging es insbesondere darum, inwieweit die Kosten auf die Eltern umgelegt werden könnten. Dabei sprachen sich die Gemeinderäte Matthias Schwanz, Tobias Stekeler und Guido Amann dagegen aus, die Raumkosten zur Berechnung für die Kosten der Ferienbetreuung heranzuziehen. „Die Raumkosten sind für die Gemeinde sowieso da“, argumentierte Matthias Schwanz. „Als Eltern bist Du darauf angewiesen, dass es so ein Angebot gibt“, meinte Tobias Stekeler. Die Gemeinde habe eine soziale Aufgabe, fügt er an. Bürgermeister Frickinger war in Sorge, dass, wenn Lehrpersonal für die Ferienbetreuung eingesetzt werden müsse, die Grundschule ihre Attraktivität als Arbeitgeber verlieren würde. „Noch unattraktiver kann man die ländliche Grundschule fast nicht machen“, sagte er. Er nehme mit, bei der Befragung der Eltern in jedem Fall die möglichen Kosten zu nennen, allerdings ohne die Raumkosten für die Kalkulation heranzuziehen, meinte der Bürgermeister.

Zusammenarbeit mit Nachbarn?
Bei der Ganztagsbetreuung gibt es noch viele Fragezeichen. Laut der bestehenden Regelung können die Träger des Betreuungsangebots Elternbeiträge erheben. Noch ist laut Stephan Frickinger aber unbekannt, ob sich Land oder Bund an der Finanzierung beteiligen. Eine Herausforderung könnte für die Gemeinde sein, geeignetes Personal für ein erweitertes Betreuungsangebot in der Schule zu finden. „Es ist richtig schwierig, jemanden zu finden, der nachmittags Zeit hat“, sagte die an diesem Abend im Publikum anwesende Rektorin der Leibertinger Wildsteinschule, Petra Schweikart-Rebholz. Bürgermeister Frickinger stellte die Möglichkeit in den Raum, dass die Ganztagsbetreuung gemeinsam mit den benachbarten Kommunen organisiert werden könnte.
Infoveranstaltung für Eltern
Am Ende der Beratung nahm der Bürgermeister den Vorschlag von Gemeinderat Bugge auf, die Eltern der betroffenen Jahrgänge zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Diese soll laut Frickinger allerdings erst dann stattfinden, wenn verlässlichere Informationen insbesondere über die Finanzierung vorliegen. „Es ist möglich, dass es nächstes Jahr völlig neue Vorzeichen geben kann, weil plötzlich doch eine Kostenregelung da ist“, meinte Stephan Frickinger. Der Bürgermeister will außerdem bei den Eltern abfragen, wie groß das Interesse an einem ganztägigen Betreuungsangebot ist.