Leibertingen – Aufgrund der neuen Regelungen passen die Gemeinden im Land ihre Hebesätze zur Grundsteuer an. So auch die Gemeinde Leibertingen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einer Erhöhung der Sätze sowohl für die Grundsteuer B als auch für die Grundsteuer A zugestimmt.

In der Gemeinderatssitzung stellte Kämmerer Daniel Bahr ausführlich dar, wie die Hebesätze für die Grundsteuer zu erhöhen sind, damit die gewünschte Aufkommensneutralität erreicht wird und die Einnahmen der Gemeinde Leibertingen aus der Grundsteuer in Zukunft auf gleichem Niveau verbleiben. Sie berechnet sich aus dem vom Finanzamt festgelegten Steuermessbetrag und multipliziert mit den Hebesätzen der Gemeinden. Durch die Berechnung der Grundsteuer mit den neuen Bodenrichtwerten werden in Zukunft einige Grundstückbesitzer mehr Steuern bezahlen müssen, andere wiederum weniger.

Einige Gemeinderäte waren während der Beratung in Sorge, dass die Berechnung der Hebesätze aufgrund der unzureichenden Datenlage ungenau sein könnte und die Gemeinde deshalb in Zukunft weniger Steuern hieraus einnimmt – etwa, weil bislang nur 96 Prozent der Grundsteuermessbescheide vorliegen. Gemeinderat Markus Bugge schlug deshalb vor, die Korrekturprognose, die bei der Berechnung Verluste durch beispielsweise Widersprüche, Flächenkorrekturen oder Werteveränderungen berücksichtigten soll, von fünf auf sieben Prozent zu erhöhen.

Der Kämmerer konnte die Bedenken der Räte offenbar ausräumen, indem er in Aussicht stellte, dass die Hebesätze bis zum Juni 2025 rückwirkend angepasst werden können. So folgte das Gremium einstimmig dem Vorschlag des Kämmerers, den Hebesatz für Grundsteuer B – für bebaute und bebaubare Grundstücke – ab 2025 auf 400 Prozent festzusetzen, bei Grundsteuer A – also für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke – auf 390 Prozent. Beide Hebesätze lagen bisher bei 370 Prozent. Die Gemeinde wird keine Grundsteuer C für baureife Grundstücke einführen.