Die Fortschreibung des „Teilregionalplan Energie“ in der Region Bodensee-Oberschwaben geht in das zweite Beteiligungsverfahren. In dem Planwerk wird am Ende festgelegt sein, wo in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis mögliche Standorte für Windenergie beziehungsweise Flächen-PV-Anlagen sein könnten. Der Leibertinger Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dafür gestimmt, dass die Gemeinde Leibertingen auch im zweiten Beteiligungsverfahren Stellung nehmen soll.

4000 Einwendungen vorgebracht

Dabei verfolgt die Gemeinde weiterhin das Ziel, die Zahl der im Gemeindegebiet für PV und Windkraft ausgewiesenen Flächen zu reduzieren. „Wir haben einige große Flächen im Bereich der Windenergie erfolgreich infrage gestellt“, kommentierte Bürgermeister Stephan Frickinger das Resultat aus dem ersten Beteiligungsverfahren im Rat. So will der Regionalverband offenbar statt bisher rund 380 Hektar nur noch 290 Hektar auf Gemeindegebiet für Solar und Windkraft ausweisen, wie kürzlich einer Präsentation der Bürgerinitiative „So it“ zu entnehmen war. Der Zusammenschluss von Leibertinger Bürgerinnen und Bürgern, dem auch Gemeinderäte angehören, setzt sich ebenfalls dafür ein, dass weniger Flächen für PV und Windkraft in Leibertingen zur Verfügung stehen. Die BI reichte im vergangenen Beteiligungsverfahren rund 4000 Einwendungen gegen die Pläne des Regionalverbands ein.

Hinweis auf Artenschutz

In der vergangenen Gemeinderatssitzung fand der Vorschlag des Bürgermeisters, die einstimmige Zustimmung der Gemeinderäte, an der bisherigen Argumentation aus dem ersten Beteiligungsverfahren festzuhalten. Er forderte außerdem die Mitglieder des Gremiums auf, weitere Argumente zu benennen.

Die Gemeinde Leibertingen möchte, dass weniger Flächen auf Gemeindegebiet für Windkraft und Solar im Regionalplan ausgewiesen werden. ...
Die Gemeinde Leibertingen möchte, dass weniger Flächen auf Gemeindegebiet für Windkraft und Solar im Regionalplan ausgewiesen werden. Das Bild zeigt das stillgelegte Windrad am Bäumlehof, das nur noch als Mobilfunkmast genutzt wird.

Im ersten Beteiligungsverfahren hatte die Gemeinde Leibertingen beispielsweise argumentiert, dass einige Flächen aus Artenschutzgründen nicht für den Ausbau erneuerbarer Energien geeignet sind. In der Region kommt etwa der streng geschützte Rotmilan häufig vor. Überdies hatte die Gemeinde in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass auf ihrem Gemeindegebiet deutlich mehr Flächen ausgewiesen sind, als es die zu erreichenden Flächenziele vorsehen – 1,8 Prozent für Windkraft und mindestens 0,2 Prozent für Freiflächen-Photovoltaik. „Das genannte Flächenziel bezieht sich auf die Regionsfläche und nicht auf die Gemarkungsfläche einzelner Gemeinden“, hieß es dazu in der Abwägung des Regionalverbands. Gemeinden können bis zum 10. Juni 2025 eine Stellungnahme abgeben.