Im Oberen Donautal und auf der Albhochfläche gibt es hunderte von Höhlen, in die sich Fledermäuse während des Winters zurückziehen. So haben im Bereich zwischen Fridingen und Beuron verschiedene Fledermausarten ihr Winterquartier, darunter Mausohr, Zwerg- und Langohrfledermaus. Die Rote Brunnenhöhle (Maurushöhle) zwei Kilometer nördlich von Leibertingen ist beispielsweise einer der Zugänge zu einem Höhlensystem der Schwäbischen Alb. Die Karsthöhlen der Schwäbischen Alb, stellt ein Pressesprecher des Landratsamtes Sigmaringen fest, sind mit Blick auf Geologie, Flora und Fauna echte Besonderheiten und äußerst empfindliche Naturphänomene, die es zu schützen gilt.
Bedrohte Tierart
Die heimischen Fledermäuse stehen fast alle auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten. In einer Pressemitteilung bittet der Landkreis Sigmaringen aus gegebenem Anlass um erhöhte Rücksicht auf Fledermäuse. Fledermäuse sind streng geschützt. Wer ihre Winterruhe stört, ihre Lebensstätte zerstört oder mutwillig Tiere tötet, begeht eine Straftat. So kann der Rauch eines Lagerfeuers in einer Höhle oder in deren Eingangsbereich für Fledermäuse tödlich enden.
Schilder beachten
Die jüngsten Störungen in einer Höhle bei Bitz im Zollernalbkreis nimmt die untere Naturschutzbehörde zum Anlass, um noch einmal darauf hinzuweisen: Bis zum 31. März dürfen Höhlen mit Fledermausvorkommen auch im Landkreis Sigmaringen nicht betreten werden. Das Betreten von Höhlen ist vom 1. Oktober bis 31. März generell verboten. Werden Höhlen von Fledermäusen genutzt, weisen meistens Schilder darauf hin.
Böller vertreiben Fledermäuse
Was war bei Bitz passiert? Eine Wildtierkamera an der Höhle „Hohler Fels“ hatte aufgezeichnet, wie Jugendliche in der Höhle Böller oder ähnliche Feuerwerkskörper gezündet hatten. Durch die Explosion kamen Berichten zufolge zwei Tiere ums Leben, die anderen Fledermäuse wurden aus dem Quartier vertrieben. Ob ihre Energiereserven zum Überleben ausreichen, ist unklar. Die Tierrechtsorganisation PETA teilte der Presse mit, dass sie bei der Staatsanwaltschaft Hechingen Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz erstatten will und eine Belohnung von 1000 Euro aussetzt, um den Fall aufzuklären.
Illegale Party
Zu einer deutlichen Schrumpfung des Fledermausbestandes war es 2016 in einer Höhle in der Nähe von Meßstetten gekommen. Dort hatte eine Gruppe eine illegale Silvesterparty gefeiert und die geräuschempfindlichen Tiere aus dem Winterschlaf geschreckt. Die Störer von damals wurden nicht ermittelt.
Weitere Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Sigmaringen, Tel. 07571 102-2313, und beim Naturschutzzentrum Obere Donau, Tel. 07466 9280-0, E-Mail: info@nazoberedonau.de.