Die Kläranlage im Neuhausener Ortsteil Worndorf hat vom Wasserwirtschaftsamt in Tuttlingen eine weitere Betriebserlaubnis bis Dezember 2024 nur unter Auflagen erhalten. Das Amt fordert, in einem Gutachten die Ableitung der gereinigten Abwässer zu prüfen. Bei der Worndorfer Anlage versickert das behandelte Abwasser im Untergrund und birgt das Risiko – insbesondere bei Betriebsstörungen – das Grundwasser zu verunreinigen.
Gutachten wird rund 21 000 Euro kosten
Die Neuhausener Verwaltung hat den Vorgang zum Anlass genommen, dem Gemeinderat vorzuschlagen, gleich ein Strukturgutachten für alle drei Kläranlagen der Gemeinde in Auftrag zu geben. Damit wird praktisch eine Gesamtplanung zur Abwasserreinigung in Neuhausen ob Eck für die nächsten Jahre erstellt. Der Gemeinderat hat den Vorschlag der Gemeinde einstimmig angenommen. Ein Planungsbüro wird nun prüfen, ob als mögliche Lösung die Kläranlage in Neuhausen alle Abwässer der Gemeinde aufnehmen kann und die Anlagen in Worndorf und Schwandorf-Volkertsweiler geschlossen werden können. Ebenso wird ermittelt, ob langfristig die Schließung aller Anlagen und der Anschluss an eine benachbarte Großkläranlage wirtschaftlicher ist. Das Gutachten wird die Gemeinde etwa 21 000 Euro kosten. Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg werden wohl die Kosten noch um die Hälfte verringern. Das Land Baden-Württemberg fördert grundsätzlich die Stilllegung kleinerer Kläranlagen.