Richterin Kristina Selig hat das Verfahren gegen einen 45-jährigen Vater im Amtsgericht Sigmaringen eingestellt. Angeklagt war er wegen der angeblichen Bedrohung einer Schülerin auf dem Pausenhof einer Schule in Pfullendorf. Er habe somit gegen das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit verstoßen, so der Vorwurf.
Angeklagter bestreitet Bedrohung
Laut Anklageschrift des Oberstaatsanwalts war der Vater mit seinem Auto am 19. November des vorigen Jahres um 7.30 Uhr dort vorgefahren und hatte sich ein Mädchen vorgeknöpft: „Wenn du meine Tochter nochmals mobbst, dann passiert was“, habe er ihr laut Anklage angedroht. Doch der 45-Jährige, der gegen den Strafbefehl des Gerichts am 19. Januar Einspruch erhoben hatte, bestritt dieser Darstellung des Vorgangs energisch: „Bedroht habe ich sie sicherlich nicht.“ Immer wieder beteuerte er, dass er dazu nicht fähig sei: „Ich liebe Kinder“.
Kleine Clique bedroht angeblich die Tochter
Bei seiner Aussage vor Gericht stellte der 45-Jährige den Sachverhalt ganz anders dar. Seine Tochter sei eigentlich „mehr oder weniger“ mit dem Mädchen seiner Auseinandersetzung befreundet gewesen. Doch irgendwann habe er bemerkt, dass diese Zweckfreundschaft nur dazu gedient hätte, seine Tochter „auszuspionieren“. So habe er auch den Wunsch des Mädchens, bei seiner Tochter in seinem Haus einmal übernachten zu dürfen, rigoros abgelehnt und diese selber wieder nach Hause gefahren. Mutmaßungen in die Richtung, dass seine Tochter von einer kleinen Clique bedroht werde, verfestigten sich aus seiner Begutachtung von Nachrichten auf dem Handy seiner Tochter. Seiner Einschätzung nach hätte die Clique die besagte Mitschülerin nur vorgeschickt. Sie hätten darauf abgezielt, dass seine Tochter sich die Haut ritzt, ihre Nerven verliert und durch eine Überreaktion womöglich von der Schule fliege. Zudem seien in der Schule Lügengeschichten über seine Tochter verbreitet worden. „Irgendwann geht einem die Hutschnur hoch“, sagte der 45-Jährige vor Gericht. So habe er am besagten Novembertag seine Tochter persönlich zur Schule gebracht und dabei auf deren Mitschülerin einwirken wollen, dass dieses „Terrorisieren seiner Tochter“ endlich ein Ende findet. Stattdessen habe man ihm die Teilnahme an einer Aggressionstherapie empfohlen. Gegen ihn sei nach dem Vorfall von der Schulleitung ein Hausverbot erteilt worden, das erst vor anderthalb Wochen wieder aufgehoben wurde.
Derb zurückgewiesen und bedroht
Der 45-Jährige schilderte auch, dass er das direkte Gespräch mit den Eltern des von ihm angesprochenen Mädchens gesucht habe. Doch er sei von deren Stiefvater derb abgewiesen und bedroht worden. Nach seiner Meinung würde das Mädchen von ihrem Erziehungsberechtigten vernachlässigt.
Opfer nicht vor Gericht erschienen
Doch persönliche Eindrücke über das vom Angeklagten angegangenen Mädchens ließen sich vor Gericht nicht gewinnen. Es war der Vorladung als Zeugin nicht gefolgt. Richterin Selig telefonierte im Gerichtssaal mit deren Mutter, die behauptete, eine Vorladung nicht erhalten zu haben.
So signalisierte der Oberstaatsanwalt seine Zustimmung einer Verfahrenseinstellung: „Der Angeklagte weiß jetzt, was es zur Folge hat, wenn er Kinder angeht!“ Auch der 45-Jährige erklärte sich damit ausdrücklich einverstanden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.