Wenn am Jahresende der Paragraf 13 b des Baugesetzbuches abläuft, ist die Chance, Neubaugebiete in einem beschleunigten baurechtlichen Verfahren umzusetzen, vorbei. Deshalb bemühen sich Kommunen wie Sauldorf, noch vor dem 31. Dezember die rechtlichen Voraussetzungen für möglichst viele Baugebiete zu schaffen. Das Gesetz erlaubt es, diese rechtlichen Voraussetzungen auf Vorrat anzulegen.

Es muss deshalb nicht sofort ein Bagger anrollen, sondern die ausgewiesenen Baugebiete können je nach Bedarf im Laufe der kommenden Jahre genutzt werden. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens entfällt beispielsweise die normalerweise für die Ausweisung von Neubaugebieten unabdingbare Umweltverträglichkeitsprüfung.

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Wie sehr sich die Kommunen derzeit in einer Art Endspurt um die Erfüllung des Paragrafen 13 b bemühen, bekommt auch Sauldorfs Bürgermeister Wolfgang Sigrist zu spüren: „Es ist derzeit ziemlich schwer, Ingenieurbüros mit freien Planungskapazitäten zu finden.“ Doch lässt der Gesetzgeber den Gemeinden bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, bis die Baugebiete wirklich rechtskräftig zu Baugebieten geworden sein müssen.

Jetzt, Ende 2019, geht es nur darum, die Aufstellungsbeschlüsse im Gemeinderat zu fassen und damit grünes Licht für das eigentliche baurechtliche und planerische Verfahren zu geben. Sobald diese Aufstellungsbeschlüsse stehen, haben Verwaltung und Gemeinderat den Genehmigungsprozess termingerecht eingeleitet und zumindest für dieses Jahr ihre Hausaufgaben gemacht.

Maximal 10 000 Quadratmeter

Das eigentliche politische Ziel auf Bundes- und Landesebene ist es, die Innenentwicklung der Orte zu voranzutreiben und möglichst keine oder nur sehr wenige Neubaugebiete zu schaffen, die keine direkte Anbindung an den Ort haben. Deswegen sind zwei rechtliche Grundvoraussetzungen nach Paragraf 13 b entsprechend deutlich formuliert. Wolfgang Sigrist: „Die Baugebiete dürfen einschließlich der notwendigen Straßen und öffentlichen Plätze nur maximal 10 000 Quadratmeter umfassen. Sie müssen sich außerdem direkt an bereits vorhandene Wohnbereiche anschließen.“

Drei Aufstellungsbeschlüssse

Das ist bei den drei Aufstellungsbeschlüssen der Fall, denen die Bürgervertretung im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung zustimmte: Mühläcker 2 im Ortsteil Boll, Letten im Kernort Sauldorf und der Bereich Breschneck im Ortsteil Bietingen. Die Erweiterung des Boller Neubaugebiets begründete Sigrist vor dem Gemeinderat so: „Aufgrund der regen Nachfrage nach Bauplätzen für Ein- und Zweifamilienhäuser ist es notwendig, auch im Teilort Boll weitere Wohnbauplätze kurzfristig zur Verfügung zu stellen.“ Für die kommende Gemeinderatssitzung kündigte der Rathauschef im SÜDKURIER-Gespräch Entscheidungen über weitere Aufstellungsbeschlüsse an.

Zeitplan des Bürgermeisters

Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff „kurzfristig“? Zunächst zeigt sich der Verwaltungschef zuversichtlich, die Zwei-Jahres-Frist einhalten zu können, trotz der bereits geschilderten momentanen Überlastung der für die Planung benötigten Fachbüros. Wolfgang Sigrists Zeitrechnung sieht so aus: Nach dem Aufstellungsbeschluss sieht das beschleunigte Verfahren die Entwurfsplanung durch ein Ingenieurbüro vor. Der Bürgermeister veranschlagt dafür mindestens ein halbes Jahr.

Danach stehen die Anhörung der Vertreter öffentlicher Belange und deren Abwägung durch den Gemeinderat an. Schließlich müssen die Ratsmitglieder durch einen Satzungsbeschluss den Schlusspunkt unter das baurechtliche Verfahren setzen. Dafür werde voraussichtlich ein Vierteljahr genügen, schätzt der Kommunalpolitiker die benötigte Zeitspanne ab.