Karlheinz Fahlbusch

Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist, dann kommt meistens das Jobcenter ins Spiel. Wer mindestens drei Stunden am Tag arbeitsfähig ist, der kann in den Genuss von Leistungen kommen, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Auch die Kosten für die Wohnung können übernommen werden, wenn Miete und Wohnfläche bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Allerdings werden strenge Maßstäbe angelegt. Wünsche und Vorstellungen lassen sich nicht immer mit den möglichen Leistungen vereinbaren. Bei vielen Betroffenen ist das Jobcenter deshalb nicht sehr beliebt, wie man in Gesprächen immer wieder feststellen kann.

Zahl der Leistungsempfänger wird steigen

Das Jobcenter betreut die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Im Landkreis Sigmaringen handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Landratsamtes. Seit dem Jahr 2005 sollen durch diese Zusammenarbeit Leistungen bürgerfreundlich aus einer Hand gewährt werden. Im Jobcenter in Sigmaringen sind dafür 55 Mitarbeiter, davon 40 in Vollzeit, zuständig. Weil der Landkreis einer der beiden Träger ist, wird der Verwaltungs- und Sozialausschuss des Kreistags in regelmäßigen Abständen informiert. In der jüngsten Sitzung des Gremiums machte Landrätin Stefanie Bürkle deutlich, dass das Thema Jobcenter „top aktuell“ sei. Schließlich rechnen die Verantwortlichen auch für die Kunden des Jobcenters mit Auswirkungen der Corona-Pandemie, die dafür sorgen werden, dass die Zahl der Leistungsempfänger nach oben gehen wird.

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Aufstockung des Kurzarbeitergelds

Geschäftsführerin Sigrid Jerg vom Jobcenter berichtetet von einer Arbeitslosenquote, die noch im Dezember 2019 mit 2,8 Prozent erfreulich niedrig gewesen sei. Im Juli dieses Jahres lag sie dann bei 3,8 Prozent. Bedingt durch Corona würden die Zahlen bis zum Jahresende wohl noch deutlich steigen. So ist die Zahl von Menschen, denen das Jobcenter das Kurzarbeitergeld aufstocken musste, von sieben im April auf 37 Ende Juni gestiegen, dann aber wieder auf 23 Ende Juli gesunken. Im September waren es sogar nur noch zwölf. Im gleichen Monat hatten 60 Selbständige Hilfen vom Jobcenter bezogen. Ende Juni waren es 71 und im April 53. Wie sich nach dem erneuten Lockdown die Zahlen entwickeln, dass muss abgewartet werden.

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Aufwendungen für Kosten der Unterkunft gesunken

Mit Erstaunen konnten viele Kreisräte vernehmen, das die kommunalen Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft im Vergleich zum Jahr 2014 mit 7 614 859 Euro im Jahr 2019 einen Tiefstand von 6 509 375 Euro erreicht hatten. Der Bund hat seine Zuschüsse erhöht. Abzüglich der Erstattungen von Bund und Land blieb für 2019 ein Nettoaufwand von 2 954 698 Euro im Vergleich zu 4 362 300 Euro im Jahr 2014. Seit diesem Zeitpunkt ist der Nettoaufwand kontinuierlich gesunken. Deutlich zurückgegangen sind Widersprüche und Klagen gegen die Entscheidungen des Jobcenters.

707 Personen in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hatte im Oktober 2019 einen Tiefpunkt von 1666 erreicht. Wegen der Corona-Pandemie ist diese Zahl im Juli diesen Jahres auf 1900 gestiegen. „Wir rechnen aber mit einem weiteren Anstieg“, machte Jerg deutlich. Im vergangenen Dezember waren 1463 Langzeitleistungsbezieher zu verzeichnen. Das bedeutet, dass dieser Personenkreis zwischen 21 und 24 Monaten Unterstützungsleistungen bekommen hat. Im Dreijahresvergleich war das die niedrigste Quote. Als erfreulich wertete Jerg die Tatsache, dass es immer wieder gelinge, Geflüchtete und Asylbewerber aus dem Kreis der Langzeitbezieher auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzubringen. 2017 waren das 104 von insgesamt 309 Beziehern gewesen, Ende 2019 waren es 121 von 285. Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 707 Personen in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt werden. Im Jahr zuvor waren es 776 gewesen. „Wenn die Arbeitslosigkeit niedrig ist, dann ist die Vermittlung deutlich schwerer“, machte Sigrid Jerg deutlich.

Viele Dinge können online erledigt werden

Bis zum 30. November war im Jobcenter noch ein Sicherheitsdienst eingesetzt. Mit der Corona-Pandemie wurden Schutzscheiben installiert und alles getan, um die Hygienevorgaben einzuhalten. Termine werden nach Absprache vergeben. Im 15-Minuten-Takt finden dann in der Regel die Gespräche statt. Viele Mitarbeiter konnten im Home-Office arbeiten. Für Notfälle sei eine Terminvergaben weiterhin möglich gewesen. Das wurde durch die vor einiger Zeit eingeführte elektronische Kundenakte sehr erleichtert. Im Gegensatz zu früher wurde die Erreichbarkeit des Jobcenters erleichtert und viele Dinge können nun auch online erledigt werden.

Steigende Mieten bedeuten auch höhere Kostenübernahmen

Auf Anfrage von Kreisrätin Susanne Scham (Grüne, Gammertingen) machte der stellvertretende Geschäftsführer Andreas Rechtsteiner deutlich, dass steigende Mieten auch höhere Kostenübernahmen bedeuten. „Die Sätze werden regelmäßig angepasst.“ Scham befürchtete Probleme wegen der derzeit im Landkreis stark ansteigenden Mieten.

„Zusätzliche Hilfen werden genau geprüft“

Sgrid Jerk, Geschäftsführerin des Jobcenters im Landkreis Sigmaringen.
Sgrid Jerk, Geschäftsführerin des Jobcenters im Landkreis Sigmaringen. | Bild: Landratsamt Sigmaringen

Fragen an Sigrid Jerg, 64 Jahre, und seit 2012 Geschäftsführerin des Jobcenters Landkreis Sigmaringen. Davor war sie Leitern des Fachbereichs Soziales im Landratsamt Sigmaringen.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende?

Von der Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Erreichen der Altersrente kann man Leistungen beziehen. Man muss dazu aber in der Lage sein, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten und hilfsbedürftig sein. Das bedeutet: Man kann seinen Lebensunterhalt nicht mit anrechenbaren Einkommen und Vermögen sicherstellen. Und man muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Nichterwerbsfähige Angehörige erhalten Sozialgeld. Hierzu gehören zum Beispiel Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres.

Wie sind denn die Leistungen?

Neben der Miete, den Kosten für Heizung und Müllabfuhr gibt es für Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit einem minderjährigen Lebenspartner 432 Euro im Monat. Volljährige Partner bekommen 389 Euro. Unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern bekommen 345 Euro, Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie minderjährige Partner werden mit 308 Euro im Monat unterstützt. Für Kinder von sieben bis 14 Jahren gibt es 308 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 250 Euro.

Was muss ein Leistungsbezieher alles von seiner Regelleistung selbst bezahlen?

Man rechnet mit rund 150 Euro für Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren, rund 10 Euro für Gaststättenbesuche, 37 Euro für Bekleidung und Schuhe, 42 Euro für Freizeit, Kultur und Bildung und rund 38 Euro für Wohnnebenkosten ohne Heizung. Darunter fallen auch Haushaltsstrom. Für Ausgaben der Gesundheitspflege geht der Gesetzgeber von 16 Euro aus. Telefon, Handy oder Internet schlagen mit zirka 38 Euro zu Buche.

Gibt es auch zusätzliche Hilfen?

Das kommt immer auf den Einzelfall an und wird von uns genau geprüft. Eine Erstausstattung für die Wohnung und Haushaltsgeräte können darunterfallen, aber auch Kleidung als Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt. Schulausflüge und die Mittagsverpflegung in einer Schule. Für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel und Geselligkeit kann es bis zu insgesamt 15 Euro im Monat geben. Der persönliche Schulbedarf wird mit 150 Euro im Schuljahr bezuschusst.