Zu einer Geldstrafe von 1600 Euro ist ein 45-Jähriger aus dem Kreisgebiet vor dem Amtsgericht Sigmaringen wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt worden. Richterin Isabelle Voß sah den Tatbestand als erfüllt an, im Gegensatz zur Verteidigerin des Angeklagten, Stefanie Jetter-Strecker, die keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Fahruntüchtigkeit ihres Mandanten erkennen wollte.

Müdigkeitsattacke mit Folgen

Dabei hatte der Verurteilte selbst im Gerichtssaal eingeräumt, bei seiner Unfallfahrt im August vergangenen Jahres in den Sekundenschlaf gefallen zu sein. „Ich bin von jetzt auf gleich eingeschlafen, mir sind die Augen zugefallen, obgleich ich keinerlei Anzeichen bemerkte habe“, ließ er über seine Verteidigerin als Stellungname verlauten. Der Mann hatte sich nach etwa fünfstündiger Arbeit, die um zwei Uhr morgens begann, nur etwas müde gefühlt. Dennoch hielt er sich noch für fit genug, um mit seinem Auto in die einen halben Kilometer entfernte Wohnung seiner Familie zu fahren. Seine Müdigkeitsattacke sollte gravierende Folgen haben: So streifte er nahe eines Friedhofs das dort bestehende städtische Buschwerk (Schaden: 800 Euro), beschädigte einen Gartenzaun, um dann mit voller Wucht eine Kollision mit einem dort ordnungsgemäß abgestellten Auto herbeizuführen. Nicht nur, dass damit ein beträchtlicher Schaden am eigenen Wagen entstand. Beim geparkten Fahrzeug wurde sogar wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt, den seine Versicherung bereits in Höhe von 16.000 Euro des Wiederbeschaffungswertes beglichen hat. Die Reparaturkosten waren auf 32.840 Euro kalkuliert worden.

Führerschein eingezogen

Die geschädigte Autobesitzerin habe er frühmorgens aus dem Bett geklingelt und sich als Unfallverursacher bekannt. Dies bestätigte die geladene 54-Jährige vor Gericht, ziemlich schockiert habe sie ihr völlig demoliertes Auto in Augenschein genommen, vom Unfall jedoch selber nichts mitgekriegt. Ein zufällig vorbeiradelnder Postbeamter bot dem Angeklagten bereitwillig seine Hilfe an und unterstützte ihn dabei, als er über sein Malheur die Polizei informierte, die mit einer Streifwagenbesatzung schließlich angerückt war. Ein 31-jähriger Polizeibeamter bestätigte, dass es für den eigentlichen Unfallhergang keine Zeugen gab. Der vor Ort angetroffene Angeklagte sei „ein bisschen neben sich gestanden“, habe einen „müden Eindruck gemacht“, aber ansonsten keinerlei Ausfallerscheinungen gezeigt. Da die Staatsanwaltschaft Hechingen auf polizeiliche Anfrage den Tatbestand eines nicht entschuldbaren Verstoßes bejahte, wurde der Führerschein des Unfallfahrers beschlagnahmt und eingezogen.

Kein Freispruch

Die Verteidigerin forderte vor Gericht für ihren Mandanten einen Freispruch. Darüber hinaus sollte ihm nach sechsmonatigem Entzug die Fahrerlaubnis wieder zurückgegeben werden. Was aber weder von der Ersten Staatsanwältin noch von der Richterin allein im Hinblick auf den enorm angerichteten Schaden des Angeklagten befürwortet wurde. „Die Fahrerlaubnis bleibt für weitere sechs Monate entzogen“, bekräftigte Richterin Voss in ihrem Urteilsspruch und hielt die von der Staatsanwältin geforderte Geldstrafe für absolut angemessen. Obwohl der 45-Jährige seine Reue deutlich zum Ausdruck brachte und er strafrechtlich bisher nicht belastet war, habe er sich in dieser Angelegenheit zweifellos schuldig gemacht: „Sie haben zwar ihre körperlichen Anzeichen bemerkt, dann aber mit ihrer Weiterfahrt die absolut falsche Entscheidung getroffen!“