Die Nachfrage nach Bauplätzen ist ungebrochen. Auch im Ortsteil Glashütte steht der Gemeinde aktuell nur noch ein freier Platz zur Verfügung. Mit dem Auftrag an das Planungsbüro Künster in Reutlingen, die Natur- und artenschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Gebiet „Oberöschle III“ zu überprüfen, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einen wichtigen Schritt zur weiteren Ausweisung von Bauflächen getan.

Nur noch ein Bauplatz zu vergeben

Wie Bürgermeister Maik Lehn wissen ließ, hätten sich auch für den letzten freien Platz bereits Interessenten bei ihm gemeldet, so dass er von einem „baldigen Verkauf“ ausgehe. Lehn erinnerte, dass sich der Ortschaftsrat Glashütte unlängst dafür ausgesprochen hatte, ein künftiges Neubeugebiet in Erweiterung der bestehenden Bebauung im Gebiet „Oberöschle“ zu planen: „Das bestehende Gebiet soll in nördlicher Richtung erweitert werden“, erläuterte er anhand von Lageplänen: „Im Prinzip soll einfach der Bauabschnitt zwei in nördlicher Richtung gespiegelt werden“, sagte Lehn, wobei die Zufahrt in das neue Plangebiet über die Ahorn- und Eschenstraße möglich bleibe. Um sich die weitere Erschließung in Richtung Westen nicht zu verbauen, sollte – nach Lehns Auffassung – dort eine Zufahrt eingeplant werden.

Flächen gehören bereits der Gemeinde

Wie das Gemeindeoberhaupt wissen ließ, plane die Verwaltung, für das notwendige Bebauungsplanverfahren den Paragrafen 13b des Baugesetzbuches „zur Anwendung zu bringen“, für den derzeit auf Bundesebene ein Gesetzgebungsverfahren zur Verlängerung laufe. Dessen Vorteil bestehe bekanntlich darin, dass auf die Erstellung eines Umweltberichtes sowie auf die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen verzichtet werden könne, erinnerte Lehn. Gleichzeitig informierte er, dass die Gemeinde bereits im Besitz der kompletten Flächen sei, die für die geplante Erweiterung benötigt würden: „Langwierige Verhandlungen mit Grundstückeigentümern bleiben uns damit also erspart“.

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