Bereits in zweiter Runde hat sich der Stettener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der „Bioenergie Schwochow GbR“ zum Bau einer Heizzentrale in der Schwenninger Straße auseinandergesetzt. Dabei standen insbesondere die während der frühzeitigen Anhörung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und aus der Bürgerschaft im Mittelpunkt. Am Ende wurde der vorliegende Planentwurf einstimmig gebilligt und dessen erneute Veröffentlichung beschlossen.

Wie Bürgermeister Maik Lehn eingangs erinnerte, war das Verfahren nach dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates im vergangenen September in die öffentliche Anhörung gegangen, wovon zahlreiche Fachbehörden und viele Mitbürgerinnen und Mitbürger auch Gebrauch gemacht hätten.
Gutachten wurden nachgeschärft
In den vergangenen Monaten seien die Hinweise, Bedenken und Anregungen entsprechend abgearbeitet, und – soweit möglich – in den Planungen auch berücksichtigt worden. Diverse Gutachten seien daher eigens „nachgeschärft“ worden. Lehn legte Wert auf die Feststellung, dass „sämtliche Unterlagen für Jedermann stets öffentlich zugänglich und auch im Rathaus einsehbar“ waren, und dass dies auch im weiteren Verfahrensverlauf so bleibe.
Detaillierte Darstellung durch Clemens Künster
Ingenieur Clemens Künster vom gleichnamigen Planungsbüro in Reutlingen war es dann vorbehalten, näher auf die eingegangenen Einwendungen und Anregungen einzugehen. Anhand eines Übersichtsplanes zeigte er auf, dass das Plangebiet im Flächennutzungsplan (FNP) als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist.
Neuer Pflegepark als Mischgebiet ausgewiesen
Auch der Bereich von Holzbau Braun sei als Gewerbegebiet ausgewiesen, während das Areal des neuen Pflegeparks als Mischgebiet, und der westlich angrenzende Kleebühl als reines Wohngebiet definiert sei. Die jeweilige Ausweisung sei wichtig, was die Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen beispielsweise hinsichtlich des Lärms oder von Immissionen und dergleichen angehe. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasse insgesamt rund 2.500 Quadratmeter.

Ziel der Verlagerung der Heizzentrale vom Ortskern in den Außenbereich sei „eine Entflechtung der schwierigen Gemengenlage“, die dort auch für Konflikte gesorgt habe. Eine, auch von Bürgern angeregte, Verlagerung des Plangebietes nach Osten in Richtung Ortskern käme deswegen als Alternative nicht in Frage. Und auch vorgeschlagene, alternative Standorte im Außenbereich seien nicht möglich. Der Grund: „Eine Heizzentrale ist eben kein privilegiertes Vorhaben“, informierte Planer Clemens Künster.
Zusätzliche Gutachten
Wie der Ingenieur ferner deutlich machte, seien mehrere Gebäude im näheren Umfeld des Plangebietes zusätzlich in die Gutachten aufgenommen worden. Allerdings habe es in „keinem einzigen Fall eine Überschreitung der vorgeschriebenen Grenzwerte“ gegeben. Insgesamt seien von den Trägern öffentlicher Belange relativ wenig Einwendungen eingegangen, während von Seiten der Bürgerschaft etliche Anregungen und Vorschläge vorgebracht wurden.
Vorschriften sind bindend
Freilich seien dabei stets „objektive Kriterien und gesetzliche Vorgaben“ zu berücksichtigen, die durchweg von fachlicher Seite geprüft worden seien. Zwar könne man „subjektiv“ teilweise zu anderen Auffassungen kommen, doch seien die Vorschriften bindend, so dass beispielsweise „Lärm bis zu einer bestimmten Grenze zu ertragen“ sei: „Insgesamt war man bemüht, auf eingegangene Stellungnahmen einzugehen und diese soweit möglich auszumerzen“, fasste Künster die jeweiligen Abwägungen zusammen, die vom Gremium entsprechend gebilligt wurden.
Florian Dreher kritisiert Vorgehen
In der kurzen Debatte vertrat Gemeinderat Florian Dreher (ILS) die Auffassung, dass der Gemeinderat „die Sache schon viel früher hätte anders angehen sollen“. Im Großen und Ganzen bleibe nun keine Wahl mehr, als der Sache zuzustimmen: „Den Bock haben wir viel früher geschossen“, zeigte er sich überzeugt, dass „bei einer breiteren Diskussion die Sache schon letztes Mal anders ausgegangen“ wäre. Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht, so dass das der Gemeinderat am Ende einstimmig den Beschlussvorschlägen der Gemeindeverwaltung zustimmte, womit das Verfahren in die nächste Anhörungsrunde geht.