Grillen, Feiern, Campen: Diese Regeln gelten am Bodenseeufer Video: Nagel, Kilian

Am Bodenseeufer gelten einige Regeln, zum Beispiel für Camper. Wildcampen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Das regelt das Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg. Auf der Schweizer Seeseite sieht es ähnlich aus. Das Bodenseeufer liegt größtenteils im Kanton Thurgau. Dort ist es generell nicht erlaubt, in der freien Natur, auf öffentlichen Flächen zu campen.

Darf ich am Seeufer grillen?

In Deutschland herrscht in Wäldern und Naturschutzgebieten absolutes Grillverbot – an allen anderen Orten liegt die Entscheidung bei den Städten und Gemeinden. Am Bodensee gibt es aber viele ausgeschilderte Grillplätze und Feuerstellen, an denen man bedenkenlos grillen kann.
In der Schweiz gibt es kein Gesetz, das das Grillen an öffentlichen Plätzen untersagt – manche Kantone und Gemeinden haben aber eigene Einschränkungen. Bei Waldbrandgefahr kann ein Grillverbot ausgesprochen werden. Wer sichergehen will, sollte auch auf der Schweizer Bodenseeseite nur an den ausgewiesenen Stellen den Grill anschmeißen.

Darf mein Hund ins Wasser?

Spezielle Hundestrände gibt es am Bodensee nicht. An manchen Badestellen und Strandabschnitten ist das Baden mit den Vierbeinern aber erlaubt. Die Besitzer sollten immer Hundebeutel dabeihaben und auf Schilder, beispielsweise zur Leinenpflicht, achten.
Wer ans Schweizer Ufer will, muss einen EU-Heimtierausweis, eine Mikrochip-Kennzeichnung und eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können. Außerdem sollte man Leine und Maulkorb dabeihaben.

Darf ich am Bodensee Partys feiern?

Wenn ihr sicher sein wollt, dann erkundigt ihr euch bei der Stadt oder dem Landkreis. Das deutsche Gesetz unterscheidet zwischen öffentlichen und privaten Feiern. Öffentliche Feiern müssen immer angemeldet werden. Aber da auch für private Feiern im Freien unter Umständen eine Anmeldung nötig ist, solltet ihr das klären. Eins gilt für alle: Feiernde müssen sich an die örtliche Nachtruhe halten, die in Deutschland und der Schweiz in der Regel von 22 bis 6 Uhr gilt. Fragt im Zweifelsfall aber lieber bei der entsprechenden Gemeinde nach.