Eine Party an Karfreitag? Video: Luise Kraft/Moritz Stein

Eigentlich ist Tanzen und laute Musik am Karfreitag verboten. Viele Christen gedenken an dem Tag eigentlich dem Leiden und Sterben von Jesu. Aber in der Kantine in Konstanz gibt es dieses Jahr trotzdem eine Party am Feiertag. Wie kann denn das sein? Schließlich gilt in Baden-Württemberg von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr doch das Tanzverbot. Und bei Verstößen drohen Bußgelder.

Die Party ist nicht illegal

Die Stadt Konstanz hat die Veranstaltung tatsächlich genehmigt. Denn es ist nicht nur eine Party, sondern auch ein Protest. Die religionskritische Giordano-Bruno-Stiftung will mit der Party gegen das Tanzverbot demonstrieren und will auch über stille Feiertage diskutieren.

Ein Urteil macht es möglich

2016 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass solche Ausnahmen möglich sind. Der Ruhe-Aspekt des Feiertags müsse zwar gewahrt werden, aber die Versammlungs- und Weltanschauungsfreiheit darf nicht dadurch eingeschränkt werden.

Die Kirche kritisiert den Plan

Aus Sicht der Stiftung ist es nicht mehr zeitgemäß, dass der Staat den Menschen ihre Freizeitgestaltung vorschreibt. Um Kirchenkritik gehe es dabei nicht.
Es gibt aber auch Kritik an der Protestaktion. Der Dekan des evangelischen Kirchenbezirks hält die Veranstaltung für eine Provokation. Für die Rechte von Konfessionslosen könne man auch an jedem anderen Tag eintreten.

Die Veranstalter glauben nicht, dass Christen sich an einer Veranstaltung im geschlossenen Raum stören werden. Sie wollen sich nicht vorschreiben lassen, wie sie den Tag zu verbringen haben.