Bad Dürrheim Stadtkämmerer Stefan Milles musste von der Gemeindeprüfungsanstalt einige Rüffel hinnehmen, für die er allerdings wohlgemerkt nicht verantwortlich war, denn er war in seiner Eigenschaft als Finanzleiter der Stadt nur ausführendes Organ. Milles erläuterte vor dem Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung den Prüfungsbescheid der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zu den Bereichen Finanzen und Personal. Und die Bürokraten nehmen es natürlich ganz genau.

Jetzt brachte beziehungsweise bringt der Kämmerer quasi für die Stadt die Abläufe auf Vordermann, wenn er auch abwiegelnd erklärte, dass es sich überwiegend nicht um schwerwiegende Beanstandungen gehandelt habe, sondern eher um Formalitäten. Zusammengefasst ging es meistens um Abgabefristen, Dokumentationen und Ähnliches.

Jede Gemeinde ist verpflichtet, ihre Finanzberichte in regelmäßigen Abständen bei der Gemeindeprüfungsanstalt einzureichen. Geprüft wurden in der Zeit von 9. Oktober bis 12. Dezember 2023 die Haushaltsjahre 2015 bis 2018. Also eine Zeit, in der Milles noch gar nicht für Bad Dürrheim tätig war. Ein Abschlussgespräch hatte Ende Januar 2024 stattgefunden. Dann musste nachgebessert werden.

Wie immer erhielten die Gemeinderäte vorab die Berichte und die vorbereitete Präsentation. Milles erklärte in groben Zügen zusammengefasst die wesentichen Beanstandungen und erläuterte gleichzeitig die von der Stadt dazu ergriffenen Maßnahmen. Zum Beispiel hieß es – berechtigterweise, weil zutreffend, dass die Stadtkasse und die eingerichteten Zahlstellen nicht im vorgeschriebenen Turnus überprüft worden seien. Seitens der Verwaltung hieß es, man habe seit der Prüfung der GPA zehn Zahlstellen geprüft, die Prüfung 15 weiterer Zahlstellen sei für dieses Jahr vorgesehen. Für die Folgejahre sei ein Prüfungsplan erstellt worden.

Nächster Punkt war, dass die Dienstanweisungen für die Stadtkasse aktualisiert werden mussten. Auch seien die Jahresrechnungen 2017 und 2018 verspätet eingereicht worden. Die Stadt arbeite daran, die gesetzlich vorgegebenen Termine künftig einzuhalten, versicherte Milles. Auch der Punkt von „unzutreffend“ verbuchten Ausgleichsleistungen an die Kur- und Bäder GmbH seien inzwischen für die Jahre 2019 und 2023 korrigiert worden, erklärte Milles zu diesem Punkt. Außerdem wurden rechtsgeschäftliche Vollmachten, Befugnisse und Berechtigungen für externe Personen überprüft und werden neu geregelt.

Bei weiteren Vorgaben der GPA, denen die Stadt Folge leisten wird, ging es um die Stufenzuordnung bei Neueinstellungen von Beschäftigten, um die Eingruppierung von Kinderpflegerinnen, eine Dienstanweisung zur Feststellung zur Arbeitszeit Bediensteter und die detailliertere Dokumentation von Aufstiegen Beschäftiger in die nächsthöhere Laufbahn. An all diesen Punkten hat die Verwaltung entsprechend den GPA-Anweisungen Verbesserungen umgesetzt. Zur Erhebung der Kurtaxe wurde der geforderte Geschäftsbesorgungsvertrag in Auftrag gegeben. Die etwa gleichlautenden Anmerkungen für die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserwerk wurden ebenfalls entsprechend abgearbeitet.