Bei den Windparks auf der Länge und auf dem Ettenberg lief bisher einiges schief. Als die grünrote Landesregierung nach der Landtagswahl 2011 für das Musterländle einen Windenergieerlass beschloss, verstieß sie gegen geltendes Recht, weil darin die Genehmigung für Windparks in zwei Teile (Rodung und Immissionsschutz) aufgesplittet wurde, obwohl ein Bundesgesetz besagt, dass für beides das Landratsamt zuständig ist. Und keiner wollte es merken, deshalb hatte die Singener Firma Solarcomplex Anfang 2018 auch den Sofortvollzug für die Rodung erhalten und hatte gleich vollendete Tatsachen geschaffen.
Als das falsche Vorgehen des Landes im Februar/März 2019 vom Verwaltungsgericht Freiburg öffentlich gemacht wurde und das Gericht deshalb ein Rodungsverbot für den Ettenberg und ein Bauverbot für beide Windparks verhängte, war das eine Ohrfeige für das Land und die Investoren. Doch es gab weitere Merkwürdigkeiten. Im Juni, in einer Zeit, wenn die Milane ihre Jungen aufziehen, sahen und hörten Anwohner des Längehauses stundenlang einen Hubschrauber tief fliegen. Sie fragten bei den Behörden, keiner will etwas gewusst haben. Vertrauen bei den Bürgern schafft man so nicht.