Zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung sowie der grenzüberschreitenden Kriminalität setzt die Bundespolizei erfolgreich auf die Kooperation mit Schweizer Dienststellen. Am Mittwoch, 7. November, landete bei einer Hubschraubersprungfahndung der Bundespolizeiinspektion Konstanz im deutsch-schweizerischen Grenzraum zum ersten Mal ein Schweizer Hubschrauber auf deutschem Grund, teilt die Bundespolizeidirektion Stuttgart mit. Bei der Aktion gegen Einwanderung, Betäubungsmittel-, Waffen- und Eigentumskriminalität wurde die Bundespolizei dabei vom Zoll, der Landespolizei Baden-Württemberg sowie dem schweizerischen Grenzwachtkorps unterstützt, heißt es weiter.
Hubschraubersprungfahndung im Grenzgebiet
Und die Aktion mit Boden-Kontrollstellen unter anderem bei Geisingen und Lauchringen war ein Erfolg: So meldet die Bundespolizeidirektion 24 Feststellungen wegen unerlaubter Einreise und unerlaubter Aufenthalte sowie wegen Straftaten und zudem vier Verstöße gegen das Waffengesetz: ein Schlagstock, eine Anscheinswaffe zwei verbotene Messer und ein Pfefferspray, teilte Roman Strohmayer von der Bundespolizeidirektion Stuttgart auf Nachfrage des SÜDKURIER mit.
24 Verstöße gegen Einwanderung und Waffengesetz festgestellt
Den Ablauf der erfolgreichen Fahndung schildert die Bundespolizei so: Ein Hubschrauber des schweizerischen Militärs vom Typ 'EC 635', der im Auftrag für die Eidgenössische Zollverwaltung flog, war ausgestattet mit einer Handwärmebildkamera und sicherte die aufgebauten Kontrollstellen aus der Luft ab. Das deutsche Pendant, eine 'Super Puma (AS 332)' der Bundespolizei, habe die Einsatzkräfte an die Einsatzorte herangeführt.
Einsatzkräfte kamen per Hubschrauber
Erstmals landete der schweizerische Armeehelikopter hierbei auch auf deutschem Hoheitsgebiet. War das schweizerische Luftfahrzeug bislang nur innerhalb der Schweiz eingesetzt, wird es bei künftigen Einsätzen auch auf und über deutschem Boden unterwegs sein.
Zusatzvereinbarung zum Polizeivertrag
Möglich gemacht habe dies eine neue Zusatzvereinbarung zum deutsch-schweizerischen Polizeivertrag aus dem Jahr 2001. Die Zusatzvereinbarung, die das deutsche Bundespolizeipräsidium mit der Eidgenössischen Zollverwaltung geschlossen habe, sei auf Initiative der Bundespolizei Baden-Württemberg erfolgt.
Seit mehr als zwei Jahren pflege die deutsche Bundespolizei diese grenzüberschreitende Einsatzform, erklärte Pressesprecher Roman Strohmayer. Der insgesamt 34. gemeinsame Fahndungseinsatz dieser Art im Jahr 2018 habe die behördenübergreifende Erfolgsbilanz noch einmal erweitert.
34. gemeinsamer Fahndungseinsatz
Im Rahmen dieser Einsatzform konnten grenzüberschreitend bislang insgesamt 712 polizeiliche Feststellungen getroffen werden. Neben 140 Personen- und Sachfahndungstreffern haben die Einsatzkräfte 190 Straftaten aufgedeckt, welche überwiegend den Deliktsbereichen des Aufenthalts-, Waffen- und Betäubungsmittelrechts zuzuordnen sind.
Kooperation
Die Bundespolizei betreibt seit vielen Jahren erfolgreich mit in- und ausländischen Partnern die sogenannte 'Hubschraubersprungfahndung'. Durch die Kombination von Boden- und Luftfahrzeugen wird ermöglicht, Kräfte schnell und über weite Strecken zu verlegen und so den Überraschungseffekt beim Betreiben von Kontrollstellen im grenzüberschreitenden Verkehr zu nutzen.