Wer Widerspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark Länge eingelegt hat, muss die Gebühr von 100 Euro bezahlen. Daran ändere auch das laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg nichts, teilte das Regierungspräsidium Freiburg am Montag mit.

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Die Behörde habe der Sprecherin der Bürgerinitiative „Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg“ (e.V.), Angelika Sitte, auf ihre Anfrage wegen der Gebührenbescheide zum Windpark Länge geantwortet, heißt es in einer Mitteilung. Sitte hatte gebeten, die Zahlungsfrist für die festgesetzten Gebühren zu verlängern und den rechtlichen Bestand für die Gebührenentscheidung zu überprüfen. Hintergrund ihrer Anfrage war das Urteil des Freiburger Verwaltungsgericht vom 22. Februar, das die Waldumwandlungsgenehmigung für fehlerhaft erklärt hatte.

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Eine Rücknahme der Gebührenbescheide sei nach Auffassung des Regierungspräsidiums nicht möglich, heißt es. Widerspruchverfahren und Klageverfahren Dritter seien getrennt voneinander zu betrachten. Die Mindestgebühr für solche Gebührenbescheide betrage 100 Euro.

Familien müssen nur einmal bezahlen

Das Regierungspräsidium Freiburg habe seinen Spielraum bereits genutzt und eine Ermessensentscheidung beim Festsetzen der Bescheide und Gebühren getroffen. "Zum Beispiel wurde bei einer mehrfachen Gebührenbelastung pro Familie die Entscheidung getroffen, die Gebühr nur einmal pro Haushalt zu erheben."