Thomas Schröter

Eltern, die ihre Kinder in einer der Bräunlinger Kitas betreuen lassen wollen, müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Der Gemeinderat hat eine Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/21 beschlossen.

Was die Regelbetreuung im Kindergarten (6,7 Stunden pro Tag) und die auf sechs Stunden täglich begrenzte Betreuung mit verlängerter Öffnungszeit in der Kinderkrippe anbelangt, folgt die Gebührenanpassung den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände und sieht eine Erhöhung um 1,9 Prozent vor.

Gut behütet: Amalia (links) und Emely malen im Schatten.
Gut behütet: Amalia (links) und Emely malen im Schatten. | Bild: Niederberger, Holger

Eine Familie mit einem Kind muss demnach ab dem 1. September für die Regelbetreuung monatlich 134 Euro berappen, bislang waren es 132 Euro. Für die täglich sechsstündige Betreuung in der Kinderkrippe sind künftig 384 Euro statt bisher 376 Euro monatlich zu entrichten.

Den landesweit durch die Elternbeiträge angestrebten Kostendeckungsgrad von 20 Prozent erreicht Bräunlingen nach wie vor nicht, wie Hauptamtsleiter Jürgen Bertsche erläuterte.

Kostendeckungsgrad immer noch niedriger als landesweit angestrebt

In den Jahren von 2015 bis 2018 habe der Kostendeckungsgrad zwischen 15,5 und 16,5 Prozent gelegen, im Jahr 2019 bei 14,1 Prozent. Zwar seien die Benutzungsgebühren kontinuierlich von rund 156.000 Euro im Jahr 2015 auf rund 216.000 Euro im Jahr 2019 gestiegen. Im gleichen Zeitraum seien aber auch die Personalkosten – und damit die größte Kostenposition – von rund 757.000 Euro auf rund 1,29 Millionen Euro angewachsen.

„Um einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent zu erreichen, müssten die Elternbeiträge jährlich um rund 90.000 Euro höher ausfallen oder Aufwendungen in gleicher Höhe eingespart werden“, rechnete Bertsche vor.

Am Vormittag ist es noch nicht ganz so heiß im Außenbereich des städtischen Kindergartens (von links): Frida, Meila, Jonathan, Enisa, ...
Am Vormittag ist es noch nicht ganz so heiß im Außenbereich des städtischen Kindergartens (von links): Frida, Meila, Jonathan, Enisa, Romy und Daniel. | Bild: Niederberger, Holger

Vor diesem Hintergrund und einer Vorgabe des Gemeinderats aus den Beratungen zur Kindergartenbedarfsplanung im Dezember 2019 folgend, schlug die Stadtverwaltung für das über 6,5-stündige Betreuungsangebot im Kindergarten eine stärkere Anhebung bei der 7,5-, 8,5- und 10-stündigen Ganztagsbetreuung vor.

Zur Wahl stand eine 1,9-prozentige Anhebung des bisherigen Stundensatzes von 1,25 Euro, eine Erhöhung des Stundensatzes auf 1,50 Euro oder – dies hätte dem in Donaueschingen verfolgten Modell entsprochen – eine Steigerung des Stundensatzes auf 1,57 Euro.

Anhebung bringt 12.500 Euro Mehreinnahmen

Der Gemeinderat entschied sich mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen dafür, den Stundensatz für das Kindergartenjahr 2020/21 auf 1,50 Euro anzuheben und sich mit Blick auf das Folgejahr erneut mit dem Thema zu befassen, um dann gegebenenfalls eine erneute Anhebung des Stundensatzes in den Fokus zu rücken. Mit der Neuregelung des Tagessatzes sind jährliche Mehreinnahmen von rund 12.500 Euro verbunden.

Von einer Anhebung des bisherigen Stundensatzes um lediglich 1,9 Prozent nahm das Gremium Abstand. Man habe, lautete das Stimmungsbild, einerseits natürlich Verständnis dafür, dass Eltern und Elternvertreter aufgrund der Corona-Pandemie auf eine möglichst geringe Mehrbelastung drängten.

Räte zeigen Verständnis für Corona-Nöte von Eltern

Andererseits solle die hohe Qualität der Betreuungsleistungen aufrechterhalten werden und die Gebührenstruktur sich am Gefüge im Baaremer Städtedreieck orientieren.

Der jetzt beschlossenen Neuregelung zufolge steigt der Elternbeitrag für eine Familie mit einem Kind bei Inanspruchnahme der täglich 7,5-stündigen Ganztagsbetreuung von 184 Euro auf 225 Euro monatlich. Laut Jürgen Bertsche befinden sich derzeit 41 Kinder in Ganztagsbetreuung.

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Neben der Gebührenerhöhung beschloss der Gemeinderat zwei weitere Neuerungen, die den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geschuldet sind und insofern zeitlich befristeten Charakter haben.

Das bislang zeitlich flexible Betreuungsangebot „VÖ-Flex“ muss bis auf weiteres in ein festes Angebot überführt werden. Außerdem endet aufgrund geänderter Betriebsabläufe die Betreuungszeit in Kindergarten und Krippe freitags bereits um 14 Uhr.