Bereits Ende November war vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ein Eilantrag desselben Bürgers abgelehnt worden. Beantragt wurde in diesem Fall der Erlass einer einstweiligen Anordnung, den Bebauungsplan Längefeld III mit neuer Zufahrt außer Vollzug zu setzen. Durch die Rücknahme des Antrags endete das Normenkontrollverfahren, eine Ablehnung durch das Gericht war nicht notwendig.
Schon im November wies die Begründung der Eilantrags-Ablehnung bereits auf ein vermutlich gleiches Ergebnis der Normenkontrollklage hin. „Ein solcher rechtswirksamer Verwaltungsakt entfaltet Tatbestandswirkung, die einer inzidenten Prüfung seiner Rechtmäßigkeit auch im Normenkontrollverfahren entgegensteht“, hieß es. Das gelte für das vorliegende Verfahren ebenso. Denn bei einem aussichtsreichen Normenkontrollantrag müsse ein Antragsteller geltend machen können, dass der durch die beanstandete Rechtsvorschrift oder deren Anwendung verletzt wird oder verletzt werden könnte. Das war bereits beim Eilantrag nicht der Fall, wie das Gericht darlegte.
Positiv äußert sich die Stadt. Sie sei immer von der Gültigkeit des Bebauungsplans Längefeld III mit neuer Zufahrt ausgegangen und sehe sich durch das Vorgehen nun auch bestätigt, sagte Grüninger. Auf 1,75 Millionen Euro ist die Gesamtmaßnahme zweite Zufahrt ins Gewebegebiet Längefeld veranschlagt. Das Land beteiligt sich mit etwa 800 000 Euro.
Ein Eigentümer eines Grundstücks in Wolterdingen hatte am 12. Dezember 2017 vor dem Verwaltungsgericht Mannheim einen Normenkontrollantrag zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Längefeld III mit neuer Zufahrt gestellt und ihn später begründet. Ziel des Antrags war, dass das Gericht den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stammt vom 18. Oktober 2018. Begründet wurde er mit der Befürchtung, durch die Höhenlage der im Bebauungsplan festgesetzten Straße werde die Hochwassergefahr für sein Grundstück verschärft.