Das Verwaltungsgericht Freiburg beschäftigt sich momentan wieder mit dem Windpark auf der Länge: Bereits im Februar war dort ein Eilantrag im Bezug auf die Rodung gestellt worden, dieser war damals sowohl vom Verwaltungsgericht Freiburg, als auch vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim abgelehnt worden. Mittlerweile ist ein weiterer Eilantrag gestellt worden: Dieses Mal geht es um die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BiMSchG), die das Landratsamt als zuständige Behörde dem Singener Unternehmen Solarcomplex erteilt hat. Das heißt: Auf der Länge stehen die Arbeiten einmal wieder still, bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat.
- Das Verwaltungsgericht: Voraussichtlich wird es allerdings noch etwas dauern, bis eine Entscheidung vorliegt. "Eine verlässliche Prognose, wann eine Entscheidung in dem Verfahren getroffen werden wird, lässt sich derzeit leider nicht abgeben", teilt Klaus Döll, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, mit. Zur Zeit werde noch den Antragsstellern Akteneinsicht gewährt. Außerdem müsste den Beteiligten noch die Gelegenheit gegeben werden, Stellungnahmen vorzulegen. Daher sei mit einer Entscheidung erst in mehreren Wochen zu rechnen.
- Das Landratsamt: "Wir haben den Sofortvollzug für die Anlage auf der Länge bereits angeordnet (Firma Solarcomplex) und in diesen Tagen den Sofortvollzug für die Anlage auf dem Ettenberg (Green-City) angeordnet", teilt Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamtes, mit. Eine offensichtlich bundesweit tätige Umweltinitiative aus Rheinland-Pfalz habe einen Antrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Freiburg gestellt. Das Landratsamt sowie das Regierungspräsidium Freiburg, das über die anhängigen Widersprüche zu entscheiden hat, würden dem Verwaltungsgericht die Akten vorlegen. Das Verwaltungsgericht werde bei seiner Entscheidung in erster Linie die Erfolgsaussichten der eingelegten Widersprüche berücksichtigen und bei einem im Rahmen der jetzt im Eilverfahren anzustellenden rechtlichen Prüfung gegebenenfalls eine Interessenabwägung vornehmen, sollte es die Erfolgsaussichten als offen beurteilen.
- Solarcomplex: "Wir werden die Entscheidung abwarten", sagt Solarcomplex-Vorstand Bene Müller. Sein Unternehmen lege sehr viel Wert darauf, sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten. So sei diese schon im Falle des Eilantrages im Bezug auf die Rodung geschehen: Solange die Gerichte mit dieser Sache beschäftigt waren und die Entscheidung noch nicht getroffen war, wären die Rodungsarbeiten stillgestanden. "Wir haben zum Glück einen Rechtsstaat. Wenn es allerdings dann eine Entscheidung gibt, dann muss es auch nachvollziehbar sein, dass wir wieder beginnen, wenn die Entscheidung zu unseren Gunsten ausgefallen ist", sagt Müller. Nun werde erst einmal die Entscheidung im Bezug auf die Bimsch-Genehmigung abgewartet. "Die Zeit haben wir." Angesichts dessen, dass die Pachtverträge bereits 2015 unterschrieben worden sei und sich seither zieht, komme es nun auf ein paar Wochen auch nicht mehr an.
"Wir haben die Inbetriebnahme der Anlagen für das dritte Quartal 2019 vorgesehen", sagt Müller und widerspricht damit gleichzeitig Gerüchten, dass Solarcompelex im Moment nicht liquide genug sei, um das Projekt überhaupt noch zu realisieren. "Unsere Bilanz ist öffentlich einsehbar und wir weisen einen Bilanzgewinn von 250 000 Euro aus", erklärt der Solarcomplex-Vorstand. Außerdem werde eine Dividendenzahlung von mehr als zwei Prozent empfohlen. Auch wenn es um Solarcomplex schlecht stehen würde, das hätte keinen Einfluss auf das Projekt: Denn für den Windpark Länge wurde eine Betreibergesellschaft gegründet, der 20 Gesellschafter angehören. Neben Solarcomplex sind dies auch viele Stadtwerke. "Diese Betreibergesellschaft hat ein Eigenkapital von zwölf Millionen Euro. Das Geld ist da und wir warten nur darauf, dass wir anfangen können", so Bene Müller.