Geisingen Ausgewiesene Kurzparkzonen, die von Dauerparkern blockiert werden, Ignorieren von Halteverboten oder Halten in zweiter Reihe, weil man „nur mal kurz“ zur Apotheke oder in die Bäckerei will, beengte Fußgängerbereiche, die ein Durchkommen mit Kinderwagen oder Rollator fast unmöglich machen: Die Verkehrssituation in der Geisinger Hauptstraße gestaltet sich schon seit Jahren problematisch. Das ist auch Gemeinderat und Stadtverwaltung bewusst, weshalb sie jetzt erste Schritte hin zu einer Verkehrskonzeption für die Hauptstraße unternommen hat, die als Landesstraße auch beträchtlichen Durchgangsverkehr aufweist.
Der informell als „Ortschaftsrat Geisingen“ – eine Umschreibung für die in der Kernstadt wohnhaften Stadträte – bezeichnete Teil des Gemeinderats und die Stadtverwaltung haben und in Abstimmung mit dem Landratsamt Tuttlingen und der Verkehrspolizei einen ersten, als Diskussionsgrundlage gedachten Plan entwickelt, wie die Situation in der Hauptstraße entschärft werden kann. Vorgeschlagen werden in dem Grundlagenpapier vorrangig Halte- und Parkverbotszonen ebenso wie Kurzparkzonen.
Die Stadtverwaltung hatte ursprünglich vorgesehen, diesen Basisplan einem Praxistest in Form eines dreimonatigen Testlaufs zu unterziehen. Davon nahm das Stadtparlament jedoch – und zumindest bis auf Weiteres – Abstand. Dies nicht etwa, weil der Gemeinderat dem Vorhaben als solchem ablehnend gegenüberstehen würde. Das Gegenteil ist der Fall, es herrscht fraktionsübergreifend Einigkeit über den Handlungsbedarf in der Hauptstraße. Vielmehr wollte das Gremium noch einige weitere Punkte ergänzend geklärt sehen und die Rückmeldungen aus den Reihen der Anlieger abwarten, bevor es sich erneut mit der Thematik befasst.
Bei der Stadtverwaltung liegt es jetzt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Hauptstraße eine Tempo-30-Zone eingeführt werden könnte. Und weil Verbote im öffentlichen Verkehrsraum letztlich nur größtmögliche Wirkung entfalten können, wenn sie auch kontrolliert und Verstöße dagegen sanktioniert werden, steht außerdem die Frage nach einem Gemeindevollzugsdienst im Raum. Die Stadtverwaltung ist gehalten, darauf und nicht zuletzt unter Kostenaspekten eine Antwort zu liefern und gangbare Alternativen aufzuzeigen.
Was bei der Diskussion im Gemeinderat deutlich zutage trat: Die Verkehrskonzeption für die Hauptstraße muss nicht nur die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen – etwa auch der Radfahrer sowie der Fußgänger mit und ohne körperliche Beeinträchtigungen – sondern auch der Anwohner und Geschäftswelt entlang der Hauptstraße. Nicht zuletzt steht die Frage im Raum, wo und in welcher Größenordnung in der Kernstadt Parkraum neu geschaffen werden soll und kann, falls die Zahl der Parkplätze entlang der Hauptstraße deutlich reduziert wird.