Weil er illegale Kugelbomben verkauft hatte und einer der Käufer bei der Explosion unter anderem ein Auge verlor, hatte das Landgericht Rottweil einen Mann aus dem Landkreis Rottweil bereits im Mai 2022 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Dagegen legt der Verurteilte zwischenzeitlich Berufung ein, die jetzt verhandelt wurde.

Doch statt einer geringeren Strafe liegt seine Strafe jetzt sogar noch um zwei Monate höher. Davon werden ihm wiederum drei Monate erlassen, da der Prozess sich so lange hinzog.

70.000 Euro Schmerzensgeld zusätzlich

Zusätzlich zur Haftstrafe zahlt der Kugelbombenverkäufer dem Opfer, das befürchten muss, das andere Auge auch noch zu verlieren, im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs 70.000 Euro Schmerzensgeld. Außerdem muss der heute 70-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen.

Die Vorgeschichte: Der Verurteilte soll im Dezember 2020 zwei jungen Männern aus Albstadt drei dieser Kugelbomben verkauft haben – ohne Hinweis darauf, wie gefährlich die sind. In der Silvesternacht ließ einer der beiden, damals 21 Jahre alt, die Bombe explodieren, eine Rampe dafür hatte er sich zusammengeschweißt.

Schwerste Verletzungen am Kopf

Doch das Ganze lief fürchterlich schief. Offenbar ging der Explosivkörper schneller hoch als erwartet, der junge Mann erlitt eine Schädelfraktur, die Augenhöhle wurde zertrümmert, der Augapfel zerrissen. Nase und Kieferknochen brachen, er erlitt Verbrennungen.

Der Angeklagte vertrieb seit längerem Feuerwerkskörper in einem Schuppen an seinem Haus. Die Kugelbomben habe er nach eigenen Angaben auf dem Taubenmarkt in Niedereschach-Sinkingen von einem jugoslawischen Händler erstanden.

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Für den Verkauf von Feuerwerkskörpern hatte er eine Erlaubnis, nicht aber für die hierzulande verbotenen Kugelbomben. Die dürfen nur an ausgebildete Pyrotechniker verkauft werden.

70-Jähriger ist einschlägig vorbestraft

Dagegen hatte der 70-Jährige offenbar schon öfter verstoßen; er ist einschlägig vorbestraft. Auch gab es in seinem Laden schon mehrere polizeiliche Durchsuchungen.

Erst am Ende des zweitägigen Prozesses zeigte der Angeklagte Reue, er entschuldigte sich bei seinem Opfer und war bereit für einen Täter-Opfer-Ausgleich. Ob der Geschädigte allerdings jemals etwas von dem Geld sehen wird, bleibt offen. Er habe eine Million Euro Schulden, erklärte der 70-Jährige, die stammten vom Konkurs der Spedition, die er mehrere Jahre betrieb.

Nicht vor Kugelbomben gewarnt

Sein Verteidiger betonte die Mitschuld des Opfers, schließlich hätte den jungen Männern damals klar sein müssen, dass sie hier etwas Illegales erwarben. Dennoch bestand das Gericht darauf, dass der Händler die Käufer auf die Gefahr hätte hinweisen müssen. Stattdessen suchten sie sich die Anleitung im Internet, denn eine Gebrauchsanleitung hatten die Kugelbomben auch nicht.

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Mehrere Zeugen bestätigten, dass der Mann bekannt dafür war, illegale Pyrotechnik zu verkaufen, sogar sogenannten Starenschreck: Das sind Aufsätze für Schreckschusspistolen, die in Weinbergen angewendet werden und unter das Waffengesetz fallen.

Richter nimmt Zeugen schlechtes Gedächtnis nicht ab

Einen jungen Zeugen, der ebenfalls bei dem 70-Jährigen nicht zugelassene Pyrotechnik eingekauft haben soll, sich aber partout nicht daran erinnerte, nahm der Vorsitzende Richter Thomas Geiger hart ran: „Es geht hier auch darum, wie oft das Gericht verarscht wird!“

Das sei nun sechs Jahre her, versuchte sich der Zeuge zu verteidigen. Doch das ließ Geiger nicht gelten: „Auch nach sechs Jahren weiß man noch, wenn man etwas Illegales gemacht hat. Außer Sie machen das jeden Tag.“

Gericht geht über Plädoyers von Anklage und Verteidigung hinaus

Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwalt hatten dafür plädiert, die Strafe des 70-Jährigen auf Bewährung auszusetzen. Das Gericht sah es anders und sprach das Urteil auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Seit 2014 sei der Mann nun zum dritten Mal wegen des Verkaufs nicht zugelassener Böller mit erheblicher Verletzungsgefahr vor Gericht. Von Böllern, mit denen auch Zigarettenautomaten aufgesprengt wurden.

Richter: „Einfach zu viel passiert“

Man könne einfach nicht davon ausgehen, dass sich damit nie jemand verletze, so Richter Geiger. „Das ist kein mildes Urteil“, aber es werde dem gerecht, dass das Opfer ein Leben lang leide. „Es ist einfach zu viel passiert.“

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der 70-Jährige kann auch hier noch rechtliche Schritte einleiten.