Ab Samstag, 5. Juli 2025, ist es im Landkreis Rottweil verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Weihern oder Teichen zu entnehmen. Mal eben eine Gießkanne voll aus dem nahegelegenen Bach für die Terrassenblumen holen oder mit ein paar Kannen mehr das Planschbecken füllen: Das geht bis auf weiteres nicht mehr.
Wasserentnahme: Nur mit Genehmigung
Das Verbot gelte auch für kleine Mengen mit Eimern oder Gießkannen, wenn keine Genehmigung vorliege, teilt das Landratsamt Rottweil mit. Nur wer eine wasserrechtliche Erlaubnis hat, darf weiterhin Wasser entnehmen. Ausgenommen ist zudem das Tränken von Vieh, sofern kein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung vorhanden ist.
Auch im Nachbarlandkreis ist‘s zu trocken
Hintergrund für die Allgemeinverfügung des Landratsamtes sind die anhaltende Trockenheit und Hitze, die vielen Gewässern im Landkreis stark zusetzen. Auch im Schwarzwald-Baar-Kreis wird in den nächsten Tagen voraussichtlich eine solche Allgemeinverfügung in Kraft treten.
Bachläufe trocknen aus
„Alle unsere Pegel zeigen seit Wochen sehr niedrige Wasserstände, viele liegen bereits unter dem mittleren Niedrigwasser“, schreibt das Landratsamt. An manchen Stellen würden bereits ganze Bachläufe austrocknen. Die hohen Temperaturen und die geringe Wassermenge führen zudem zu einer starken Belastung für Fische, Amphibien und andere Tiere im und am Wasser, heißt es weiter.
Kurze (Stark)-Regenschauer würden dabei keine nachhaltige Besserung bringen. Für eine echte Entlastung wären langanhaltende Regenfälle nötig, doch diese sind laut Wetterprognosen derzeit nicht in Sicht.
Hohes Bußgeld droht
Mit dem Verbot will der Landkreis das verbliebene Wasser in den Gewässern schützen und verhindern, dass die ohnehin kritische Situation sich weiter verschärft. Wer sich nicht an das Verbot hält, müsse mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen.