Der als „Boki“ bekannte United-Tribuns-Gründer Armin C. ist nicht länger in Untersuchungshaft. Das Staatsgericht von Bosnien und Herzegowina hat am 3. Juli 2025 einem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen und die Haft aufgehoben. Das bestätigte das Gericht auf Anfrage des SÜDKURIER.
Stattdessen wurden gegen ihn mehrere Auflagen verhängt. Demnach darf C. seinen Wohnort nicht verlassen, unterliegt einem Reiseverbot und darf sich bestimmten Personen nicht nähern. Die Maßnahmen gelten so lange, wie das Gericht es für erforderlich hält. Ihre Verhältnismäßigkeit soll alle zwei Monate überprüft werden.
Ermittlungen dauern an
Eine Anklage wurde bislang nicht erhoben – weder gegen Armin C., noch gegen die übrigen vier Beschuldigten. Das Verfahren befinde sich laut bosnischem Gericht noch in der Ermittlungsphase. Mitte Oktober vergangenen Jahres wurden bei einer groß angelegten Polizei-Aktion neben „Boki“ sein Sohn, der in Konstanz verurteilte Justin D., sowie ein weiterer Mann und eine Frau festgenommen.

Die fünf Verdächtigen waren im Rahmen der internationalen Polizeioperation ‚Geko‘ festgenommen worden. Ihnen werden unter anderem Menschenhandel, Anstiftung zur Prostitution, Geldwäsche, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie der illegale Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen.
Nach Angaben der bosnischen Behörden soll die Gruppe ein internationales Netzwerk zur Ausbeutung junger Frauen aufgebaut haben, darunter auch Minderjährige. Einige der Betroffenen sollen tätowiert worden sein – mit dem Abbild eines Geckos, der als Erkennungszeichen innerhalb des Netzwerks diente.
Fluchtgefahr: Neue Einschätzung des Gerichts
Noch im April hatte das Gericht die Untersuchungshaft gegen C. wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr sowie der Gefahr weiterer Straftaten verlängert – anders als bei den Mitbeschuldigten, die bereits damals gegen Auflagen freikamen.
Warum sich die Einschätzung geändert hat, teilte das Gericht nicht mit. Ein Einspruch gegen den Beschluss zur Haftentlassung hätte laut bosnischem Strafprozessrecht keine aufschiebende Wirkung.
Verbotene Bruderschaft
Der Fall hat auch Verbindungen nach Deutschland, insbesondere in die Region Konstanz und in den Schwarzwald. Justin D., einer der Beschuldigten, war bereits 2023 vom Landgericht Konstanz wegen Zwangsprostitution verurteilt worden.
Während seiner Verhaftung im Oktober 2024 verbüßte er noch eine Bewährungsstrafe. Eine Auslieferung beantragte die Staatsanwaltschaft bislang nicht – unter anderem, weil das Verfahren in Bosnien andauert und ein Urteil noch aussteht.

Armin C. stammt aus Prijedor, floh in den 1990er-Jahren nach Deutschland und gründete 2004 in Villingen-Schwenningen die United Tribuns – eine Rockergruppe, die sich als „Bruderschaft“ inszenierte und inzwischen hierzulande verboten worden. Bokis Bruder Nermin C., der mit ihm das kriminelle Netzwerk geleitetet haben soll, wurde 2022 an die Schweiz ausgeliefert.
Weitere Anklage im Umfeld der United Tribuns
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Konstanz gegen einen weiteren Mann aus dem Umfeld Bokis Anklage erhoben. Darüber berichtete der Schwarzwälder Bote am Freitag. Er soll als Teil einer vierköpfigen Gruppe auch an besonders schwerer Zwangsprostitution in Villingen-Schwenningen, Konstanz und in der Schweiz beteiligt gewesen sein.