Nach Auffassung des Juristen Elmar Kindermann ist die Bebauung des Landschaftsparks Sankt Leonhard rechtlich unzulässig. Das entsprechende Schreiben des 84-Jährigen liegt dem SÜDKURIER vor. Auf seine Argumente reagiert die Stadtverwaltung auf Anfrage kurz angebunden und verweist mehrfach darauf, die von ihm aufgeführten Aspekte im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans zu klären.

Landschaftspark als Kompensationsfläche

Nur eine Stimme trennte die Zustimmung des Entwurfs als Grundlage für den Bebauungsplan von der Ablehnung. Für Elmar Kindermann ein Hinweis auf die Unsicherheit der Gemeinderatsmitglieder. Vor allem aber blieben, so seine Analyse, Hinweise der Väter des Landschaftsparks unberücksichtigt. Er schreibt: „Diese hatten schon im Flächennutzungsplan von 2002 festgelegt, dass der Landschaftspark als auf Dauer bebauungsfrei zu haltende Kompensationsfläche zu den nördlich angrenzenden Hochhausketten auf Schatz- und Sonnenberg anzusehen sei.“

Die Stadt hält dagegen: „Eine Ewigkeitsklausel gibt es in der Bauleitplanung nicht.“ Das Plangebiet eigne sich aufgrund seines Zuschnittes, seiner Größe, Lage und Topografie ideal zur Schaffung von Wohnraum in Form von Geschosswohnungsbauten, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Die Durchlüftung würde gehindert

Die Hochhäuser auf Schatz- und Sonnenberg verhinderten laut Kindermann schon die Durchlüftung der Stadt von Nordost nach Südwest. Die Bebauung des Landschaftsparks mit 16 „Mietskasernen“, wie er die geplanten Gebäude nennt, habe dann die „völlige Abriegelung“ der Lüftungsschneise zur Folge. Die Stadt erwidert in ihrer Stellungnahme: „Nach einer ersten Einschätzung des beauftragten Büros führt die Neuplanung allenfalls zu geringen klimatischen Veränderungen.“

Diese Fläche soll bebaut werden. 16 Gebäude könnten auf der etwa 1,5 Hektar großen Fläche entstehen. In der Stadt regt sich Unmut ...
Diese Fläche soll bebaut werden. 16 Gebäude könnten auf der etwa 1,5 Hektar großen Fläche entstehen. In der Stadt regt sich Unmut darüber. Eine Bürgerinitiative sammelten Unterschriften dagegen – der gehört auch Elmar Kindermann an. | Bild: Rasmus Peters

Folgend spricht der Jurist davon, dass sich durch die neuen Menschen und Wohnungen die Verkehrssituation vor Ort weiter verschärfen würde. Dem entgegnet die Stadtverwaltung: „Die zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen werden im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes bearbeitet.“

Hätte Wohnraum anderswo gefunden werden können?

Der Bauverwaltung wirft Kindermann vor, sie lasse die zwischenzeitlich gewonnene Erkenntnis außer Betracht, dass aus bestehendem Leerstand längst bezahlbarer Wohnraum für Familien hätte bauen können. Dabei betont er, dass das ohne „Rückgriff auf unbebauten Grund“ hätte funktionieren sollen. Dazu sagt die Stadtverwaltung: „Die Stadt hat im eigenen Immobilienbestand derzeit keinen nennenswerten leer stehenden Wohnraum.“

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Nach Hinweisen von NABU und BUND sei der Landschaftspark als ökologisches Kleinod baufrei zu halten. Darauf die Stadtverwaltung: „Die Belange des Natur- und Artenschutzes werden im weiteren Aufstellungsverfahren bearbeitet. Im Rahmen des weiteren Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan werden sämtliche Belange, die für die Abwägung relevant sind, ermittelt und bewertet. Dies kann noch nicht bereits zum Zeitpunkt des einleitenden Beschlusses (Aufstellungsbeschluss) erfolgen.“

Notfalls vor Gericht

Die von Kindermann genannten Aspekte sind ihm zufolge Abwägungslücken in der Entscheidung, den Landschaftspark zu bebauen. Die gerechte Abwägung öffentlicher und privater Belange seien grundlegend. Aufgrund all dessen sieht Kindermann das Vorgehen rund um den Landschaftspark Sankt Leonhard nicht den Maßgaben des Baugesetzbuches entsprechend. Natürlich unterstütze er da auch die Bürgerinitiative Sankt Leonhard, die sich gegen die Bebauung einsetzt und entsprechende Unterschriften sammelt. Sollte die Stadt also an ihren Plänen festhalten, sagt Kindermann: „Dann würden wir klagen.“