Im Gerichtssaal drückt noch die schwüle Hitze nach dem morgendlichen Gewitter auf die wenigen Anwesenden, als der Richter den Saal betritt. Der Angeklagte erscheint ohne Rechtsbeistand zu seiner Verhandlung.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53-jährigen Familienvater vor, dass er am 11. November des vergangenen Jahres mit einer Blechdose nach seiner 15 Jahre alten Tochter geworfen haben soll. Die Dose traf die Tochter, was eine Beule zur Folge hatte.
Nachdem das Mädchen auf ihr Zimmer floh, soll er ihr verbal gedroht haben, ihr die Kehle aufzuschneiden, wie es in der von der Staatsanwältin vorgetragenen Anklageschrift steht. Deshalb musste er sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung vor dem Amtsgericht verantworten.
Nach dem Vorfall rief das Mädchen eine Freundin an und kam die darauffolgende Nacht bei einer weiteren Freundin unter. Deren Mutter wiederum soll die Strafanzeige initiiert haben, erklärt die Staatsanwältin im Gespräch mit dem SÜDKURIER.
Das sagt der Angeklagte vor Gericht
Der Angeklagte verneint vor Gericht die Vorwürfe insoweit, dass er nicht auf seine Tochter zielte. Er gab an, er habe die Dose in die Luft geworfen und seine Tochter dabei aus Versehen getroffen. Grund für die Eskalation sei gewesen, dass nach einer Party, die die 15-Jährige gefeiert habe, Marihuana aus besagter Dose gefehlt habe. Der Angeklagte habe dieses im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen legal zu Hause angebaut, schilderte er vor Gericht. Auf das Fehlen der Drogen angesprochen, sei der Streit eskaliert.
Vater legt Einspruch gegen Strafe ein
Verhandelt wurde letztendlich sein Einspruch gegen einen Strafbefehl, der eine Geldstrafe von 5000 Euro vorsah. Allerdings berücksichtigte dieser nicht, dass der Mann seit geraumer Zeit wegen einer Verletzung arbeitsunfähig ist. Nachdem der Familienvater dem Richter Alexander von Kennel und der Staatsanwältin seine wirtschaftliche Lage dargelegt hatte, wurde ihm vom Richter nahegelegt, dass er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe des Tagessatzes der Geldstrafe beschränken solle.
Der Beschuldigte wollte den Prozess nach seiner eigenen Aussage so schnell wie möglich abwickeln. Richter von Kennel empfahl ein Geständnis und wies ihn auch darauf hin, dass er somit die Bürde von seiner Tochter nehmen könnte, gegen ihren eigenen Vater vor Gericht auszusagen. Der Angeklagte ging deshalb auf den Vorschlag ein und gestand, trotz seiner vorherigen Relativierung, die Tat.
Vater und Tochter haben Frieden geschlossen
Nach der Einigung zwischen Angeklagtem und Staatsanwaltschaft sah der Richter keine Notwendigkeit, eine der vier geladenen Zeuginnen aussagen zu lassen. Darunter wäre auch die Tochter gewesen. Der 53-Jährige teilt auch mit, dass er und seine Tochter mittlerweile wieder zusammenwohnten und Frieden geschlossen hätten. Die Tochter sehe beide Elternteile, welche nach Angaben des Angeklagten einen guten Draht zueinander hätten.
Das Strafmaß für den 53-jährigen Angeklagten beträgt eine Geldstrafe von 1650 Euro. Die 110 Tagessätze à 15 Euro darf der Mann aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage und momentanen Arbeitsunfähigkeit in monatlichen Raten von 100 Euro abbezahlen. Da der Verurteilte keine Berufung gegen das Urteil beantragen wollte, ist das Urteil rechtskräftig.