In seinem eigenen Garten ist ein 48-Jähriger von der Polizei erschossen worden. Der Fall ereignete sich am Mittwoch, 9. April, in Schramberg. Kurz danach teilten die Polizei und die Staatsanwaltschaft Rottweil mit, dass der Mann zuvor eine Schusswaffe auf die Beamten gerichtet habe.

Inzwischen erklärt die Staatsanwaltschaft, dass es sich um eine Schreckschusswaffe gehandelt und dass der 48-Jährige auch abgedrückt habe. Viele weitere Fragen sind aber noch offen.

Mann hatte neurologische Klinik verlassen

Rückblende: Der 48-Jährige war vor dem tödlichen Vorfall am 9. April in Schramberg in einer neurologischen Fachklinik eingewiesen worden. Als er nicht mehr auffindbar war, hatte die Klinik den Mann „als abgängig“ gemeldet, woraufhin Suchmaßnahmen der Polizei eingeleitet wurden. Diese traf den 48-Jährigen im Garten seiner Wohnung in Schramberg an.

Laut damaligen Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft richtete der Mann direkt eine Schusswaffe auf die Polizeibeamten. Der Mann habe mehrfache Aufforderungen, die Waffe wegzulegen, ignoriert. „Im weiteren Verlauf des Einsatzes kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem der Mann getroffen wurde“, hieß es in der Pressemitteilung.

Mehrere Schüsse aus Schreckschusswaffe

Nun ist klar, dass die Waffe des Mannes keine echte Schusswaffe war. „Bei der benutzten Waffe des Getöteten handelte es sich um eine Schreckschusswaffe“, sagt Robin Schray, Erster Staatsanwalt, auf Nachfrage.

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Nach bisherigem Ermittlungsstand habe der 48-Jährige unmittelbar zuvor auch mehrfach mit der Waffe geschossen. „Die Rekonstruktion des Hergangs dauert noch an“, so Robin Schray.

Aufenthalt in Klinik bisher ungeklärt

Auch unklar ist die Unterbringung des Mannes in der neurologischen Klinik. „Es gibt theoretisch mehrere Möglichkeiten. Man könnte in einer neurologischen Klinik sein aufgrund einer gerichtlichen oder staatlichen Entscheidung“, so der Erste Staatsanwalt. Das sei hier aber nicht der Fall. „Deshalb muss man ermitteln, warum er dort war und wie lange.“

Möglich ist also, dass die Entscheidung, sich in der Klinik behandeln zu lassen, freiwillig durch den 48-Jährigen selbst oder dessen Familie gefällt wurde. Weil dies aber nicht mit Sicherheit feststeht, sind „Art und Dauer des Aufenthalts in der neurologischen Klinik Gegenstand der laufenden Ermittlungen“, erklärt Robin Schray.

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Ergebnis der Obduktion steht noch aus

Das Endergebnis der Obduktion, die bereits am Donnerstag, 10. April lief, liegt laut Robin Schray noch nicht vor. Auch die Ergebnisse der toxikologische Untersuchung, also ob der Mann unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stand, stehen noch aus.